Hallo liebes Forum!
Ich bin in Alg 2 abgerutscht und steh ziemlich dumm da mit meinem Haus, in dem ich die eine Wonung bewohne (Mietkosten werden mir nicht angerechnet). Die andere Wohnung ist vermietet. Die Einnahmen vermindern meinen Regelbedarf um 200 €/m. Gegengerechnet wird nur die Versicherungspauschale und meine Kfz-Versicherung sowie evtl. Reparaturrechnungen. Ich soll laut Bescheid vom Amt keinen Grundfreibetrag von 100 plus 20 Euro erhalten. Das Amt beruft sich auf § 11b Absatz 2 SGB II und meint wohl, das sei keine Erwerbstätigkeit. Das sehe ich anders. Ich habe so brutto 450 Euro/m und Darlehensabstotterung von 200 €/m. Also zu den Reichen gehöre ich eher nicht ..
Was meint ihr?
Kennt jemand ein Urteil?
Hatte das jemand von euch auch schon?
Danke und liebe Grüße, Posemuckel