Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Zuflussprinzip.
Mein Mitbewohner und ich führen eine Zweckgemeinschaft, damit wir uns die Gesamtkosten teilen.
Er war bis Ende Juli diesen Jahres in einem Job.
Er bekam dann Ende im Juni, kurz vor Probezeitende die Kündigung zum 3.7.
Der Arbeitgeber zahlte ihm immer rückwirkend für den Vormonat das Gehalt.
So bekam er also zum 15. Juli den Lohn für JUNI.
Das Amt rechnete dann nach dem Zuflussprinzip das Gehalt Juni für die Leistung mit Beginn AB 3.7. im Juli voll an,
weil es erst am 15.7. gezhlt wurde.
ZUFLUSSPRINZIP soweit klar und verständlich wenn Zahlungen beider Seiten im selbigen Monat doppelt sind.
Was aber in diesem Fall, ist dies rechtens??
Folglich hat er natürlich nur noch ein paar Cents bekommen im Juli
Der Lohn für die noch 3 Tage im Juli wurden dann ebenfalls für den August, als es da für Juli vom AG kam, mit angerechnet.
Unser Problem: Wir haben für Juni/Juli damit nur ein "Einkommen" inkl dem angerechnetem Lohn,zusammengefasst aus 2 Monaten.
Was aber mit den Kosten (Miete, Heizung, Leben etc.) die im Juni aber trotzdem zu zahlen war!
Ich denke ja eigentlich, das ist nicht rechtens und wir haben schon 2 x schriftlich nachgefragt, darauf folgten dann lange Pragraphenbriefe, aus denen man eigentlich NICHTS versteht.
Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist und wenn nicht worauf man sich berufen kann. Grundlage, Gesetztestext, Info oder ähnliches??
Danke vorab
Gruß Martina