Hallo, liebe Leute!
Ich bräuchte dringend Hilfe und ein paar Ratschläge zu meiner momentanen Situation und wie ich in dieser am besten handeln sollte.
Ich habe von März '12 bis Februar '15 in Vollzeit als Sicherheitsfachkraft gearbeitet. Seit dem 10.02.15 bin ich wegen Depressionen/Burn-Out aufgrund der ausgeführten Tätigkeit krankgeschrieben, der unbefristete Arbeitsvertrag bei meinem Arbeitgeber besteht jedoch ruhend fort, ist also weiterhin ungekündigt. Seit Februar '15 habe ich dann zunächst die sechswöchige Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld für die folgenden 78 Wochen erhalten. Ich bin nun mit Ablauf des 09.08. ausgesteuert und erhalte seit dem 10.08. ALG1.
Allerdings habe ich gestern Post von der Agentur für Arbeit erhalten, in welcher diese mir mitteilten, dass ich laut Gutachten des Ärztlichen Dienstes erwerbsfähig wäre (ich wurde im Übrigen nie zu einem Untersuchungstermin eingeladen, es wurde einfach nach Aktenlage entschieden) und vollschichtig arbeiten könnte. Jedoch sehen mein Hausarzt, mein ärztl. Psychotherapeut und auch ich das momentan vollkommen anders. Ich leide unter schweren Depressionen, inkl. viele damit einhergehenden Symptome, wie Angstzustände, Panikattacken, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwäche, etc. Mir ist es momentan absolut nicht möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem werde ich im Oktober Vater und habe alleine schon durch diese Situation unheimlich viel Stress, Druck, Angst, etc.
Weiterhin teilte man mir mit, dass ich aufgrund der Entscheidung des Ärztlichen Dienstes in Kürze eine Einladung zu einem Termin bei der Agentur für Arbeit erhalten werde, in welchem mir dann mitgeteilt wird, welche Art von Beschäftigung für mich noch in Frage käme. Ich werde bei diesem Termin allerdings angeben "müssen", dass ich mich momentan absolut NICHT in der Lage sehe, überhaupt irgendeiner Beschäftigung nachzugehen, und werde dem zuständigen Sachbearbeiter dies auch mitteilen inkl. der zusätzlichen Bemerkung, dass ich das Gutachten anfechten möchte.
Bei dem o.g. Schreiben der Agentur für Arbeit war auch ein Antwortschreiben für meinen Arbeitgeber enthalten. In diesem soll er ausfüllen, ob er mich weiter beschäftigen kann. Und wenn ja, ab wann und wenn nein, aus welchen Gründen.
Erlaubt mir bitte nun vier Fragen:
1.
Darf der Ärztliche Dienst überhaupt einfach nur rein nach Aktenlage über meine Erwerbsfähigkeit entscheiden, ohne mich jemals persönlich angehört bzw. untersucht zu haben? Wie kann es einem Ärztlichen Dienst möglich sein, nur rein nach den Unterlagen zu entscheiden, ob und inwiefern ich erwerbsfähig bin? Mein Therapeut sieht mich alle zwei Wochen, es werden ausführliche Gespräche geführt, und dieser sieht mich eindeutig als nicht erwerbsfähig an.
2.
Ich bin ja bis auf Weiteres krank geschrieben, dies jeweils für einen Turnus von 4 Wochen. Die AU wird regelmäßig von meinem Therapeut um 4 Wochen verlängert. Ist es dadurch überhaupt rechtens, dass die Agentur für Arbeit mich zu einer Erwersbstätigkeit "drängen" will, obwohl ich ganz klar arbeitsunfähig geschrieben bin?
3.
Ich möchte das Gutachten anfechten. Durch diverse Recherchen habe ich allerdings herausgefunden, dass man diesem Gutachten als solches rechtlich gesehen nicht widersprechen kann, sondern nur einem Bescheid, welcher aus diesem Gutachten hervorgeht.
Aber bei dem Schreiben sind u.a. zwei Seiten dabei, welche mit "Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst" bzw. "Prüfung Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses" überschrieben sind. In diesen teilt die Agentur für Arbeit mir mit, dass die Voraussetzungen für eine Nahtlosigkeitsregelung nicht erfüllt sind bzw. ich nicht leistungsgemindert bin und vollschichtig arbeiten könnte.
Sind diese beiden Schreiben nicht auch als Bescheid anzusehen, denen man widersprechen kann? Mein Ziel hierbei ist es, ein Gegengutachten durch meinen Hausarzt bzw. Psychotherapeuten anzufordern, und mit diesem dem Gutachten der Agentur für Arbeit zu widersprechen. Wäre das möglich? Oder wie soll ich hier am besten vorgehen?
4.
Ich habe mir im Grunde selbst als Ziel gesetzt, bis Ende des Jahres wieder "gesund" zu werden, so dass ich mit Beginn des nächsten Jahres 2017 wieder in Arbeit stehen möchte.
Wenn ich mich mit meinem Arbeitgeber so einigen würde, und er dieses Antwortschreiben entsprechend auch so ausfüllt, dass er mich ab dem 01.01.17 wieder weiter beschäftigen kann, kann man dann davon ausgehen, dass die Agentur für Arbeit mich dann auch bis dahin "in Ruhe" lässt, und mich nicht zu einer Erwerbstätigkeit für die restlichen drei Monate (und den Rest von diesem Monat) diesen Jahres drängen will, oder sollte ich dennoch parallel das Gutachten anfechten, wie schon oben beschrieben?
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Ich hoffe, dass der Sachverhalt nicht zu wirr geschrieben und nachzuvollziehen ist.
Ich bitte um Hilfe und Ratschläge!
Viele Grüße
Skarabäus84