Guten Tag, ich habe eine Frage und hoffe, das man mir hier weiterhelfen kann.
Person A bekam ende Oktober 2015 eine Aufforderung zur Mitwirkung, darin wird Person A aufgefordert die Nebenkostenabrechnung von 2013 vorzulegen. Person A hatte diese Unterlagen bereits zuvor zeitnah beim Jobcenter, während der Abgabe eines Weiterbewilligungsantrages, beim Sachbearbeiter vorgelegt und war dementsprechend verwundert darüber, das diese nun erneut angefragt wurden. Person A hat die Unterlagen dennoch erneut vorgelegt und bekam daraufhin ende November einen Bescheid zur Anhörung einer Überzahlung. Darin wird Person A eine Verletzung der Mitteilungspflicht vorgeworfen und Person A könne dazu Stellung nehmen. Person A lässt dem Jobcenter eine Stellungnahme zukommen, worin sie den Sachverhalt schildert und erklärt das dies nicht der Fall ist, da die Unterlagen bereits vorgelegt wurden.
Mitte Dezember 2015 erhält Person A dann einen Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung. Darin wird Person A aufgefordert eine Aufhebungssumme zu zahlen. Die Stellungnahme von Person wird gänzlich ignoriert und Person A wird weiterhin Verletzung der Mitteilungspflicht vorgeworfen. Person A bekommt bis anfang Januar 2016 Zeit, die geforderte Summe zu zahlen.
Person A legt gegen diesen Bescheid, noch im Januar 2016, Widerspruch ein und bekommt ende Januar 2016 einen Bescheid, das der Widerspruch eingegangen wäre und das Anliegen bearbeitet werden würde und Person A unaufgefordert weitere Nachricht erhält. 2 Tage zuvor bekam Person A allerdings schon eine Mahnung, bezüglich der eingeforderten Zahlung. Person A informiert sich telefonisch beim Jobcenter, wie dies Zustande kam und wird darüber informiert, das sich dies möglicherweise überschnitten hätte und Person A weitere Nachricht erhält. Bis ende Juli 2016 erhält Person A keine weiteren Nachrichten, sondern eine Zahlungserrinnerung, die bis anfang August getätigt sein muss, da sonst ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden würde.
Person A muss ab diesem Zeitpunkt sehr viele Telefonate und persönliche Termine nachgehen, um die Sachlage zu erfragen und aufzuklären. Die Sachlage wurde mehrere Wochen von niemand bearbeitet und niemand konnte Person A mitteilen wie der Stand der Lage ist. Sacharbeiter der Leistungsabteilung verwiesen auf den Inkasso-Service, der Inkasso-Service auf die Mahnbescheidstelle. Nach vielen Gesprächen gelang es Person A direkt bei der Sachbearbeiterin der Mahnstelle vorzusprechen. Da die Unterlagen von Person A jedoch nicht bei der Mahnstelle vorliegend waren, konnte diese keine konkreten Informationen geben. Person A wurde aber mitgeteilt das die Sachbearbeitung die Aufforderung ruhend stellen werden, bis zur klärung des Widerspruchs. Ende August 2016 erhielt Person A dann auch ein Bescheid diesbezüglich, wo dies nochmal schriftlich festgehalten wurde.
Anfang September 2016 erhielt Person A nun einen Ersetzungsbescheid zum Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung. Darin wird Person A erneut eine Verletzung der Mitteilungspflicht und Erzielung von Einkommen vorgeworfen. Auf den Widerspruch wird wieder nicht eingegangen und Person A bekommt bis Ende September Zeit die Zahlung zu tätigen.
Person A kann nun erneut Widerspruch einlegen, aber was hat das für einen Sinn, wenn dieser einfach ignoriert wird? Die Zahlungsaufforderung ist nach Meinung von Person A nicht gerechtfertigt, da Person A alle Unterlagen pflichtbewusst und zeitnah vorgelegt hatte und nicht Schuld daran trägt, das die Betriebskosten von 2013 erst nach erneuter Prüfung angerechnet werden sollen, da das Jobcenter die Unterlagen falsch oder gar nicht gesichtet haben.
Ich würde mich über ein paar Meinungen und Ratschläge freuen.
Grüße.