Nabend,
ich bin auf der Suche nach jemanden, der mir Helfen kann ein gutes Schreiben aufzusetzen.
Es geht um einen Aufrechnungsbescheid vom 04.08.2016,
Hier werden 149 Euro zurück gefordert, die durch eine Überzahlung entstanden sind.
Da das JobCenter leider Ihren Job hier nicht richtig gemacht hatten....
Er möchte uns also wie folgt aufrechnen:
Mich mit 24,65€, meine Frau mit 36,40€, und meine beiden Kinder mit jeweils 24,64€ Monatlich...
Das würde eine Monatliche Belastung von 110,33€, dazu kommt noch das wir bereits einen Darlehn wegen alter Mietschulden an die Stadt Frankfurt abzahlen...
Hier werden ebenfalls 72 Euro Monatlich abgezogen ( Ich 10% und meine Frau 10%).
Wir hätten somit eine Monatliche Belastung von 183,33€...
Dies begründete er damit, das zu den 149€, noch ein Posten von etwa 4000 Euro offen ist, wegen diverser Falschberechnung des JobCenters...
Da wir bereits jetzt schon jeden Cent umdrehen müssen, um irgendwie klar zu kommen...
Hatte ich mit meinen SB gesprochen gehabt, und Ihn darum gebetene den Abschlag doch bitte auf Monatlich 50€ zu senken, und machte Ihn darauf aufmerksam das mehr Finanziell nicht möglich ist.
Auch hatte ich Ihn darauf hingewiesen das ich einen Widerspruch einlegen werde, falls hier keine Einigung gefunden werden kann.
Darauf Antwortete er mir wie folgt:
Sehr geehrter Herr XY,
Ihren Widerspruch werde ich an die Widerspruchsstelle weiterleiten. Auf diese Weise erhalten Sie noch eine unabhängige „Zweitbegutachtung“ in der Sache. Dessen ungeachtet bin ich bereit, die Höhe der Aufrechnung hinsichtlich Zumutbarkeit noch einmal zu überprüfen. Wenn Sie dies wünschen, reichen Sie mir bitte sämtliche Kontoauszüge der letzten drei Monate in Ihrer Familie vollständig ein. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass bei der Prüfung der Höhe der Aufrechnung nach § 43 SGB II auch möglicherweise eine dauerhafte Aufrechnung pro Person mit je 10 % der maßgeblichen Regelleistung das Ergebnis sein wird. Der Wortlaut des Gesetzes lässt eigentlich kein Ermessen zu Ihren Gunsten zu:
§ 43 Abs. 2 S. 1 SGB II: „Die Höhe der Aufrechnung beträgt bei Erstattungsansprüchen, die auf den §§ 42 und 43 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen, 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs, in den übrigen Fällen 30 Prozent.“
Gleichwohl prüfe ich die Aufrechnungshöhe gerne entsprechend, wenn Sie das wünschen und leite Ihren Widerspruch auch an die Widerspruchsstelle weiter.
Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten zum Jobcenter bei notwendiger Vorsprache ersetzte werden können. Auch mir wäre es lieber, wenn man nach wie vor noch alle Anliegen unkompliziert per E-Mail und Telefon klären könnte, auf Grund der immer strenger werdenden Regelungen zu Kassensicherheit und Sozialdatenschutz ist das aber leider immer seltener möglich.
Und da ich nicht mit 183,33€ Im Monat weniger da stehen will, benötige ich Hilfe bei der Formulierung des Widerspruches.
Vielleicht findet sich ja einer, der sich damit super auskennt, ich würde mich darüber sehr freuen....
Falls weitere Informationen benötigt werden, werde ich diese natürlich weiter geben.
Vielen Dank