Hallo zusammen,
Im Mai 2014 habe ich ein einmaliges Honorar erhalten (1200 Euro, Kleinunternehmer).
Der Honorarvertrag wurde zuvor im April eingereicht. Daraufhin wurden die Leistungen vorläufig bewilligt (Bewilligungszeitraum: Mai bis Oktober 2014). Den Kontoauszug mit dem Honorar, sowie die Rechnung habe ich direkt nach Zufluss an den damals zuständigen SB geschickt. Meine Leistungen habe ich trotzdem in voller Höhe erhalten. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraum bekam ich den Brief für den Weiterbewilligungsantrag + abschließende EKS (Es ist zu prüfen ob Anspruch besteht/bestanden hat usw.). Habe ich alles hingeschickt und zeitnah die Weiterbewilligung bekommen (November 2014 bis Oktober 2015), diesmal nicht vorläufig.
Seitdem habe ich in dieser Angelegenheit nichts mehr von ihm gehört. Danach hatte ich eine neue (kompliziertere) SB.
Die schickte mir nun im Juni und Juli 2016 zwei Briefe (beide tragen allerdings dasselbe Datum):
"Erstattung von Leistungen und endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches" und
"Bewilligung von Leistungen des Lebensunterhalts"
Sie rechnet mir für den oben genannten Zeitraum pro Monat 80 Euro an. Also insgesamt 480 Euro.
Nun habe ich dieses Geld aber längst nicht mehr. Gibt es diese Jahresfrist, also Verjährung, tatsächlich?
Falls ja, könnt ihr mir bitte die entsprechenden Paragraphen nennen? Denn ich möchte gerne in Widerspruch gehen.
Hinzu kommt nämlich, dass ich im August eine praxisorientierte Ausbildung anfange (vom JC und Senat gefördert). Das heißt, die ersten 2 Jahre arbeite ich Vollzeit und bekomme weiterhin ALG II. Darf man mir dieses Geld dann überhaupt kürzen? Das läuft ja über Bildungsgutschein.
Wäre jedenfalls extrem demotivierend....
Vielen dank schon mal
Sandburg