Hallo,
ich habe 15.000 Euro geerbt. Das Jobcenter hat nun natürlich für den Rest des laufenden ALG2 Zeitraumes (01.08.2017 bis 31.10.2016) die weiteren Leistungen abgelehnt.
Außer einem Berechnungsbogen, in dem die einmalige Einnahme auf einen 6-Monatszeitraum gleichmäßig verteilt wurde (gilt als Einkommen von 2.500.- Euro pro Monat), habe ich keine weiteren Informationen.
Jedoch weiß ich, dass i.d.R. spätestens nach 6 Monaten nach dem Erhalt eines hohen einmaligen Einkommens der nicht für die notwendige Lebenshaltung aufgebrauchte Betrag - also das danach übriggebliebene Geld - als Vermögen gilt.
Das wird bei mir genug sein, um den Vermögensfreibetrag (Lebensjahre x 150.- Euro) voll auszuschöpfen.
Meine Frage ist nun, wie gehe ich am Besten vor um mir diesen Vermögensfreibetrag (Schonvermögen) zu sichern ?
a) Stelle ich der Form halber pünktlich zum 01.11.2016 einen Neuantrag, auch wenn ich weiß, dass ich dann noch zu viel Geld habe und der Antrag abgelehnt wird,
um mir die Umwandlung des Restbetrages in Vermögen nach 6 Monaten zu sichern?
oder
b) Bzw. würde der Vermögensfreibetrag bereits bei einem erneuten Antrag am 01.11.2016 sofort greifen, da der Ablehnungszeitraum ja nur bis zum 31.10.2016 gilt?
oder
c) genügt es wenn ich in 6 Monaten, also am 01.02.2017 einen Neuantrag stelle, und dort selbst dann den Restbetrag als Vermögen angebe?
Vielen Dank!