Hallo! Ich beabsichtige demnächst für mehrere Wochen ins Krankenhaus zu gehen. Da ich dauerhaft erwerbsunfähig bin und somit Grundsicherung beziehe, möchte ich gerne wissen, ob ich mit einer Kürzung meines Geldes in der Zeit im Krankenhaus zu rechnen habe? Ich habe mich schon belesen, aber nichts aktuelles gefunden.
Grundsicherung während Krankenhausaufenthaltes
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Definiere bitte "mehrere Wochen".
Grundsätzlich kann man allerdings sagen, dass ein stationärer Krankenhausaufenthalt (für die Dauer einer Behandlung) den gewöhnlichen Aufenthalt nicht unterbricht, der für die Gewährung von Grundsicherung nach dem IV. Kapitel SGB XII maßgebend ist.
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Hallo Skorpi83,
die Bayerischen Sozialhilferichtlinien (i.d.F. vom 01.01.2015, aktuellere liegt mir jetzt gerade nicht vor) sagen dazu unter anderem:
Leistungsberechtigte Personen nach dem Vierten Kapitel können auch weiterhin die maßgebende RBS erhalten, wenn sie vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht sind (Beispiel: Krankenhaus-, Kuraufenthalte).
Grüße,
Dude -
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Ganz so einfach ist es leider nicht.
Die Sozialämter nehmen trotz einiger für den Hilfeempfänger positiver Gerichtsentscheidungen nach wie vor Kürzungen bei dem Bedarf für Ernährung vor. Ich vermute, auch in Bayern.
Entscheidend dürfte sein, wie lange der Krankenhausaufenthalt sein wird. Deshalb ist die Aufforderung:
Definiere bitte "mehrere Wochen".
durchaus berechtigt.
In der Regel werden die Sozialämter aber erst Kürzungen vornehmen, wenn der Krankenhausaufenthalt 30 Tage oder länger andauert.
Lesenswert zu der Problematik:
Gruß
Kohlrabi