Hallo
Ich habe mal eine Frage ich habe ein Problem habe meine Betriebskosten Abrechnung bekommen und ein Guthaben. Für das Jahr 2015 jetzt habe ich Post bekommen von meinem Vermieter eine Wonungsbau Gesellschaft das die Arge meine Nebenkosten zurück fordern dürfen die das vom Vermieter einziehen ? die Sachlage ist Anfang 2015 ich habe nur aufgestockt mit Hartz 4 da ich in Arbeit bin bis Mitte 2015 habe ich fast den vollen Satz Hartz IV bekommen und ab September 2015 nur 92 Euro im Monat da ich meine Arbeitsstelle gewechselt habe. Also wir sind 2 Personen unser Anspruch sind ca 1400 Euro ich verdiene ca 1300 also 92 Euro aufgestockt mein Guthaben beträgt
780 Euro aus der Betriebskostenabrechnung und die arge verlangt alles vom Vermieter zurück kann ich zur Wohnungsbau gehen und sagen sie sollen es nicht überweisen? Gibt es irgendwo einen Gesetztes Auszug den ich vorlegen kann das die arge im unrecht ist?