Hallo,
Ich (berufstätig) und meine Verlobte (momentan arbeitslos) wollen zusammen ziehen. Wir interessieren uns deshalb für eine Wohnung mit der Größe von 80 m² und etwa 720 € Warmmiete. Ich habe nachgelesen und gefunden, dass ALG II nur genehmigt wird, falls die Wohnung höchstens 50 m² + 15 m² für jede weitere dort wohnende Person groß ist. Meine Verlobte will nun ALG II beantragen, aber da ich die Wohnung zum Großteil allein durch mein Gehalt bezahlen würde bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Beschränkung in diesem Fall gilt.
Wie ist das geregelt? Darf das Jobcenter einen trotzdem zwingen eine andere Wohnung zu suchen, auch wenn der Großteil der Kosten von jemand anderem gestemmt werden?
Vielen Dank Im Voraus