Ich beziehe Hartz IV und hatte von Februar bis April einen Minijob. Die Bezahlung gingen an folgenden Daten auf meinem Konto ein: 01.03.2016, 31.03.2016, 29.04.2016.
Nun will meine Sachbearbeiterin die beiden, im März eingegangenen, Beträge auf einen Monat anrechnen. Das verwirrt mich etwas, da mir der zweite Betrag ja nicht wirklich im März zur Verfügung stand (sowie der ende April überwiesene nicht im April) und das Geld ja auch in drei Verschiedenen Monaten erwirtschaftet wurde. Kann mir jemand sagen wie das rechtlich geregelt ist ?
Anrechnung des Zuverdienstes bei Hartz IV
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Zuflussprinzip
Die Einkünfte müssen in dem Monat angerechnet werden, in dem sie zufließen -
Ja, es ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn:
Lt. Urteil des BSG B 14 AS 25/13 R vom 17.07.2014 ist der Grundfreibetrag bei doppeltem Zufluss (aus einem Beschäftigungsverhältnis) auch doppelt zu gewähren. Das liest sich so (Abs. 11 Punkt 4):
Zitat:
11
4. Zu Unrecht aber hat das LSG entschieden, dass von dem Ende Januar
2011 zusätzlich zugeflossenen Arbeitsentgelt nur der Freibetrag nach § 30
Satz 2 Nr 1 SGB II aF ein weiteres Mal abzusetzen ist: Fließt einem
Leistungsberechtigten mit nur einem Beschäftigungsverhältnis innerhalb
eines Monats in mehreren Monaten erarbeitetes Arbeitsentgelt zu, so ist
auch das weitere Einkommen um den Grundfreibetrag nach § 11 Abs 2 Satz 2 SGB II aF für jeden dieser Monate gesondert zu bereinigen.https://sozialgerichtsbarkeit.…s1=&s2=&words=&sensitive=
http://juris.bundessozialgeric…richt=bsg&Art=en&nr=13579Also Kein Nachteil.
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