Hi!
Meine Frage steht in Zusammenhang mit meinem Thema hier:
Grundsicherung im Alter contra vollberuflicher Selbstständigkeit
Aktuell läuft noch Hartz IV-Bezug bei mir und ich bin seit einigen Jahren selbstständig tätig. Hierzu hatte mir jemand ein Darlehen über 1.000 EUR gegeben, das gemäß Vertrag ausschließlich zu betrieblichen Zwecken verwendet werden darf und dessen Tilgung monatlich aus Einnahme-Überschüssen erfolgen muss, die 100 Euro übersteigen. das Jobcenter hatte diesen Vertrag akzeptiert! Tilgungsraten wurden folglich nicht als zugeflossene Mittel angerechnet.
Dieser Vertrag besteht auch weiter, wenn ich Altersrente plus Grusi beziehe und dabei weiterhin vollberuflich selbstständig bin. Wie in dem anderen o.g. Thema gefragt, könnte es sein, dass ich in umsatzschwachen Monaten Sozialleistungen beantragen muss, wenn meine Liquidität nicht dazu ausreicht, die Lücken zu überbrücken.
Das Sozialamt könnte aber (anders als das Jobcenter) in einem Monat, in dem ich Sozialleistungen beantragen muss, mir den Worwurf machen, dass der Einsatz von Mitteln für den eigenen Lebensunterhalt vorrangig sei gegenüber der Einhaltung von Tilgungsvereinbarungen aus dem Darlehensvertrag. Oder noch schärfer formuliert: Das Sozialamt könnte (fälschlich) behaupten, dass ich de facto Sozialleistungen zur Tiolgung des betriebl. Darlehens verwenden würde.
Frage: Rechnet das Sozialamt betr. Darlehenstilgungsraten so, wie bisher das Jobcenter? Oder wird es eine Tilgungsrate aus betrieblichen Einnahmen in dem Monat des Leistungsbezugs auf die leistungen anrechnen?
Zusatzfrage: Wenn ich im Vormonat einen Überschuss erzielt und zur Leistung einer Tilgungsrate verwendet habe, könnte dann im Folgemonat diese Zahlung als Hinderungsgrund angesehen werden, mir in diesem Folgemonat Sozialleistungen zu gewähren? Immerhin könnte mir der Vorwurf gemacht werden, ich hätte nicht tilgen sollen und damit die Notwendigkeit des Sozialleistungsbezug in diesem Folgemonat dadurch zumindest verringern müssen. (im Sinne selbst verschuldeter Notlage)
Freundliche Grüße
Martin