Im Mietvertrag steht das die Kaution sofort bezahlt werden muss. Siehe Anhang.
Kann ich bedenkenlos unterschreiben, und dann erst in drei Raten bezahlen?
Im Mietvertrag steht das die Kaution sofort bezahlt werden muss. Siehe Anhang.
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Was hat das mit ALG 2 zu tun? Hier ist kein Mietrechtsforum...
Hi,
auch wenn es mit ALG II nix zu tun hat: § 551 Abs.2 BGB sieht die Möglichkeit einer Ratenzahlung vor.