Im Februar teilte mir mein Chef mit, dass der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird (befristet bis 29.02.) trotz mündlicher Zusage im Dezember. Beim Arbeitslosengeld 1 erhielt ich trotz Einspruch eine Sperrzeit. Ich stellte mich beim Jobcenter vor um aufstockende Leistungen zu beantragen.Diese wurden nicht bewilligt, da mein Lohn für Februar (Lohn sollte am 20.02. überwiesen werden, wurde aber nicht da nicht klar war ob ich Krankengeld bekomme) nach der Klärung mit 20 tagen Verspätung am 10. März überwiesen wurde. Schlimm genug das ich auf den Lohn 20 tage warten musste und das dieser jetzt für März angerechnet wird und ich deshalb keine Leistungen erhalte. gibt es nicht eine Umgehung? also zb wenn ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber erhalte das es sein Fehler war?
verspätete Lohnzahlung, kein Anspruch auf Leistungen
-
-
Besuchen Sie auch unsere Ratgeber zu Hartz 4:
Hartz 4 Rechner
Berechen Sie Ihren Anspruch. Ist Ihr Hartz 4 Bescheid korrekt.Hartz 4 Antrag
Wir helfen Ihnen bei Ausfüllen Ihres Hartz 4 Antrages.Hartz 4 Regelsatz
Wie viel Hartz 4 steht Ihnen zu? Ist Ihr Bescheid richtig. Informieren Sie sich. -
Ich stellte mich beim Jobcenter vor um aufstockende Leistungen zu beantragen.
Wann genau?
-
Hi,
wann hast du den Antrag beim JC gestellt? Hast du im februar Geld vom Arbeitgeber erhalten?
-
Das Geld wird dann angerechnet wenn es auf dein Konto eingegangen ist. Also hat es seine Richtigkeit. Auch was die Sperrzeit beim ALG 1 angeht, ist alles richtig. Man ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag verpflichtet, sich 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt zu melden. Eine mündliche Zusage ist nichts wert (wie du ja gemerkt hast). Wenn du eine schriftliche Zusage gehabt hättest oder besser noch schon den neuen Arbeitsvertrag bzw. die Verlängerung, dann hättest du nicht zum Arbeitsamt gemusst.