Hallo allerseits,
ich unterstütze meinen Vater zurzeit in der Phase des Rentenübergangs und wir benötigen Unterstützung bei 2,3 Themen betreffend Sozialhilfe, und wir hoffen, dass uns hier weitergeholfen werden kann.
mein Vater - Steckbrief: Bosnier, vorzeitiger Rentner (64 geworden), freiwillig krankenversichert (da knapp nötige Vorversicherungszeit nicht erfüllt) und lebt zusammen mit meiner Mutter, die wiederum nun ALG II beantragt hat (vorher Rolle als Hausfrau, während mein Vater eben gearbeitet hat).
Nun beträgt die Rente meines Vaters nur knapp 350 Euro und es stellt uns nun die Frage nach Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Da es ihm mit seinem eher mäßigen Deutsch-Kenntnissen nicht leicht fällt, sich durch deutsche Gesetzestexte zu wühlen und die Beratungen beim Sozialhilfeträger leider nicht ganz von Erfolg gekrönt waren, versuche ich auf diesem Wege etwas Klarheit zu schaffen, da es mir zurzeit kaum möglich ist persönlich Beistand zu leisten in den Gesprächen.
Fragen:
- Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht unseres Wissens nicht, da er weder eine EM-Rente bezieht und auch nicht 65 ist.
- Verstehen wir es richtig, dass nun allerdings ein Anspruch auf Sozialhilfe - die inhaltlich etwa ALG II (Hartz 4) entspricht - besteht, und zwar aufgrund der bestehenden Bedarfsgemeinschaft zusammen mit meiner Mutter, die dann ALG II beziehen wird?
In diesem Zusammenhang sind für uns vor allem auch noch folgende zwei Punkte von großem Interesse:
- Mit ALG II ist auch die Krankenversicherung gesichert
- Gilt dies dann auch für meinen Vater, der freiwillig krankenversichert ist bei der AOK?
- Zurzeit muss mein Vater von den 350 Euro Rente 170 Euro (KV-Mindestbeitrag) zahlen. Werden die bereits gezahlten/ausstehenden Beiträge seit Rentenübergang durch die Sozialhilfe rückwirkend übernommen oder besteht ein diesbzgl. Anspruch tatsächlich erst ab Antragsbeginn, sodass mein Vater die bisherigen Beiträge tatsächlich selbst zu tragen hat? Auch wenn für sein bisheriges Versäumnis auch eine Ursache ist, dass ein Antrag zur Sozialhilfe ihm vom Sozialhilfeträge bislang offenbar nicht nahegelegt wurde, sondern teilweise nur auf den Anspruch auf Grundsicherung hingewiesen wurde?
- Inwieweit besteht ein Konflikt zum Bezug von Wohngeld? Zurzeit erhält mein Vater knapp 130 Euro Wohngeld.
- Verstehe ich es richtig, dass der Betrag - bei einer Miete von ca. 500€ - so niedrig ist, da meine Mutter einen Betrag in ähnlicher Höhe zusammen mit ALG II beziehen wird (Antrag noch offen) ?
- Wird das Wohngeld vom berechneten Bedarf für Sozialhilfe abgezogen?
Entschuldigt die vielen Fragen :), aber langsam ist's ein ewiges Hin und Her für meine Eltern geworden und wir wären zu großem Dank verpflichtet, wenn uns in dieser Angelegenheit weitergeholfen werden könnte!!
Herzliche Grüße,
Sellie