Hallo Zusammen,
ich bin hier neu und möchte mich kurz vor meiner Fragen noch etwas vorstellen. Bin männlich, 35 jahre alt, und komme aus Bayern
So nun zu meiner Frage:
Ich habe mein letztes Vollzeitarbeitsverhältnis aus div. Gründen selbst auf Ende Januar gekündigt. Seit dem ersten Februar bin ich übergangslos in eine Teilzeitstelle (versichert, ordentlich angemeldet, usw.). Diese Teilzeitstelle war davor mein Nebenjob. Habe Mitte Februar nun Aufstockung beantragt. Heute habe ich meinen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten. An diesem ist ganz hinten nun ein Fragenbogen und ein Schreiben (Anhörung zum Eintritt einer möglichen Sanktion). In dem Schreiben drohen Sie mir eine Dreimonatige Sanktion mit Abzug von 30 % an.
Nun meine Frage hierzu: dürfen sie das? gem. meinen damaligen ALG1 Berater hätte ich eine dreimonatige Sperre bzgl. der Eigenkündigung erhalten. Das verstehe ich ja auch. Nachdem aber übergangslos (ohne 1 Tag ALG1 bezogen zu haben) ein neues Arbeitsverhältnis Teilzeit begonnen wurde, wäre diese Sperre gem. ihm jetzt auch hinfällig (auch wenn ich in zwei Monaten wieder ALG1 beantragen würde z. B. nach einer Küdnigung durch den AG während der Probezeit)
Vielen Dank schon mal jetzt für euere Antworten. Ich konnte dazu leider im Internet trotz langer Suche nichts finden.
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