Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und erhoffe mir Hilfestellung bei folgenden Problem:
Ich bin 24,5 Jahre alt und deutscher Staatsbürger.
Im Alter von 4 Jahren hat mich meine Mutter mit nach Brasilien genommen, dort bin ich aufgewachsen, habe die Schule besucht und im November 2015 mein Bachelorstudium abgeschlossen.
Da ich in Brasilien keinerlei berufliche Perspektive habe, bin ich nun nach den vielen Jahren nach Deutschland zurückgezogen um hier eine adäquate Arbeit zu finden.
Da ich sonst keine Wohnöglichkeiten habe, habe ich eine kleine Wohnung angemietet.
Leider ist das wenige Geld, das ich während meiner Studienzeit sparen konnte, jetzt schon aufgebraucht.
Es blieb mir daher nichts anderes übrig, als einen Antrag auf ALG II zu stellen.
Bei meiner Antragsstellung teilte mir der Mitarbeiter der Arbeitsargentur áber schon mit, dass Kosten für die Unterkunft nicht übernommen würden und auch mein Regelsatz um 20% gekürzt werde.
Hat das so seine Richtigkeit?
Ich bin ja nicht hierher gezogen um bedürftig zu werden, sondern um mich um eine Stelle zu bemühen bzw. dass ich mich überhaupt in den Arbeitsmarkt integrieren kann (§ 22 Abs. 5 Nr. 2 SGB II).
Normalerweise, das ist mir schon klar, bedarf es der vorherigen Zusicherung durch den kommunalen Träger, dass der Umzug in Ordnung geht.
Nur, wie sollte ich diese Zusicherung von Brailien aus einholen? Kommt hier vielleicht nicht folgende Vorschrift im gleichen Absatz zur Anwendung: "Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen"?
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Vorschrift und kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!