Hallo zusammen
Ich bin neu hier und bräuchte Euren Rat.
Habe heute eine Gewährung einer einmaligen Beihilfe gem. § 24 Abs. 3 SGB II (Renovierungskosten und Erstaustattung).
Dem JC habe ich eine Aufliestung der Renovierungskosten übermittelt. Dies ist das was ich angevordert habe:
Material Menge
Wand und Deckenfarbe ca. 150 m² ca. 30 L
Raufaser ca. 4 Rollen
Tapetenkleister ca. 50 m²
Spachtelmasse 1x
Kleisterbürste 1x
Farbrolle / Anstrich groß 1x
Farbrolle / Anstrich klein 4x
Abdeckfolie 4-5x
Eimer 10 Liter 2x
Teleskopstab 1x
Heizkörperlack ca. 15 m²
Lackierpinsel und Rollen Diverse
Klebeband für Abdeckung und Befestigung 3x
Schrauben ggfs. weitere Befestigungsmaterialien 1x
Tapeziertisch 1x
Spachtel 1x
Eimer 1 Liter 1X
Reinigungsmittel
Dies habe ich nur Genehmigt bekommen vom JC:
0,5 kg Füllspachtel
30 L Dispensionsfarbe(3x11,95€)
1 Renovierungsset
3 Abdeckfolien (3x0,99€)
Dies hat das JC mir als Erstaustattung gewährt:
Schlafzimmer:
1 Bett mit Lattenrost
1 Matratze
1 Jalousie
1 Lampe
(ein Kleiderschrank habe ich schon)
Wohnzi:
2 Sitzgelegenheiten
1 Sideboard
1 Tisch
1 Lampe
2 Scheibengardinen
Küche:
1 Spüle
1 Unterschrank
1 Hängeschrank
1 Tisch
2 Küchenstühle
1 Lampe
1 Hausratspauschale für 1 Pers. zu 1/3
1 Scheibengardine
Badezi:
1 Lampe
Diele:
1 Lampe
Geräte gutscheine habe ich auch bekommen
1 Elektro-Doppelkochplatte
1 Kühlschrank
Mehr nicht obwohl ich weiß zu einer erstaustattung gehört auch eine Waschmaschine.
Muss noch dazu sagen ich bin zu einem Freund gezogen und lebe seit fast 8
Jahren hier in NRW. Bin mit nichts gekommen ausser ein paar
Kleidungsstücke und habe dann mir ein Kleiderschrank gekauft.
Jetzt aber zu meinem Problem das ich habe. Seit dem 01.02.16 habe ich
eine eigene Wohnung und müsste sie renovieren. Doch das was mir das JC
gewährt reicht nicht um die Whg zu renovieren.
Wie schreibe ich den Widerspruch oder wie kann ich noch vor gehen ??
MfG
yvimel