Hallo!
Ich bin zum 30.11. gekündigt worden.
1 Tag nachdem ich die Kündigung erhalten hatte beim Amt gemeldet und ALG 1 beantragt, Online ausgefüllt und verschickt, genauso beim Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung angefordert per E-Mail. Alles fristgerecht.
Mitte Dezember erhielt ich Post vom Amt, dass meine Arbeitsbescheinigung noch fehlt (-> ich hatte sie zu diesem Zeitpunkt selber noch nicht). Rechtsfolgenbelehrung lag bei. Frist bis 20.12. zur Abgabe.
Daraufhin nochmal bei meinem ehemaligem AG angerufen, der mir bestätigt hat, dass meine Mail angekommen ist und bearbeitet wird. Zu diesem Zeitpunkt stand mein November Gehalt noch aus (wird zum 15ten des Folgemonats bezahlt).
Bis 18.12. hatte ich nichts erhalten (Geld war auf dem Konto natürlich drauf), worauf ich telefonisch mit dem Amt Kontakt aufgenommen habe und den Fall geschildert hab (steht auch in meinem Profil beim Amt so drin).
Der Mitarbeiter meinte, dass ich nochmal schriftlich mit Frist bei meinem ehemaligen AG die Bescheinigung anfordern soll. 10 Tage Zeit sieht das Amt als angemessen an.
Brief ging am 21.12. raus.
Am 23.12. wurde mir meine Arbeitsbescheinigung erstellt (Datum der Bescheinigung) ohne das die Bezüge vom November drauf ersichtlich waren!
Am 23.12. wurde auch ein Versagungsbescheid des Amtes erstellt (Datum auf dem Bescheid) mit Bezug auf §66. Begründung: Da ich die Bescheinigung nicht vorgelegt habe.
Widerspruch ging Anfang Januar von mir raus.
Eben gerade hab ich festgestellt, dass das Amt wohl 3 Monate Zeit hat das Ganze zu bearbeiten (habe echt gedacht, dass das schneller geht).
Da mir jetzt das ALG für Dezember schon fehlt und wohl auch das für Januar, fehlt mir im Februar Geld um meine laufenden Kosten zu bedienen (Miete usw.)
Wenigstens hab ich zum 01.02. einen neuen Job, wobei das Benzin dorthin natürlich auch bezahlt werden muss...
Welche Möglichkeiten habe ich, um noch Geld zu bekommen für die Miete etc. (egal ob ich es zurückzahlen muss oder nicht). ALG II?
Grüße