Hallo miteinander,
ich bin Berufstätig allerdings nur in Teilzeit und bezieht aufstockend ALG
2012 hatte A eine große Betriebskostennachzahlung.Ich bin zum Jobcenter und fragte nach, ob diese übernommen werden würde.
Das Jobcenter lehnte ab mit folgender Begründung: meine Wohnung wäre nicht angemessen im Preis und ich müsste diese Nachzahlung selbst tragen. Okay, dass habe ich dann auch gezahlt.
Ich Dachte, gut. Wenn das Amt die Betriebskostennachzahlung nicht übernimmt, müsste ich im Falle einer Gutschrift auch nicht melden und könnte die Gutschrift behalten. Das habe ich auch irgendwo gelesen, wenn man die Betriebskosten aus eigener Tasche Zahlt, aus eigenem Einkommen oder aus dem Regelsatz sollte die Wohnung zu teuer sein, darf das Jobcenter das Betriebskostenguthaben nicht einfordern.
Ich habe allerdings noch nie eine Aufforderung vom Jobcenter bekommen, eine Betriebskostenabrechnung vorzulegen und fühlte ich in meinem Recht bestätigt.
2014 und 2015 bekam ich eine Gutschrift aus meinen Betriebskosten, was ich ohne bedenken auch behalten habe.
Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung umgezogen, da verlangt das Jobcenter von der alten Wohnung die Betriebskostenabrechnung.
Ich wollte sich noch mal vergewissern ob ich tatsächlich im Recht stehe, stieß aber dabei auf Antworten die mich zum Teil schockiert haben.
Ich habe in verschiedenen Foren gelesen, dass es zu einem Bußgeld oder noch viel schlimmer zu einer Anzeige kommen könnte. Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich das gelesen habe.
Voller Panik, suchte ich die alten Betriebskostenabrechungen 2014 und 2015 und fuhr zum Jobcenter und legte denen das vor, damit das Jobcentzer,mir das in Rechnung stellen kann.
Was könnte im schlimmsten Fall auf mich zu kommen?
Als ich beim Jobcenter nachgefragt habe, sagte man mir ich solle mal nicht mit dem schlimmsten rechnen. Nachzahlen müsste ich es in jedem Fall, was ich auch selbstverständlich tuen werde, sollte ich im UNRECHT sein. Ich hoffe die gute Dame hat Recht.
Gruß Nancy