Hallo.
Mein Mann und unsere 2 Kindern beziehen ALG 2. Ich mache Ausbildung und bin nicht leistungsberechtigt. Laut fiktiven Berechnungen sind meine Bedarfe höher als mein Einkommen. BaföG steht mir nicht zu.
Im Oktober haben wir Steuerrückerstattung erhalten, die jetzt 6 Monaten lang angerechnet wird. Allerdings in komplette Höhe nur bei meinem Mann. Mir steht trotzt meinem ungedektem Bedarf kein Cent vom Steuererstattung zu. Das Rückerstattung als einmahlige Einnahme angerechnet wird war mir klar, aber ich dachte, dass mein "Anteil" berücksichtigt wird.
Ist das wirklich so, dass auch bei Einnahmen dieser Art wird nicht ein Teil bei meiner fiktive Berechnung berücksichtigt?
Vielen Dank.