Ich hoffe, ich hab soweit alles korrekt gemacht, bin neu hier
Das Thema passt leider in mehrere Unterforen, wenn es nach Meinung der Moderatoren/des Moderators in ein Anderes gehört, bitte verschieben.
Ich bin 19 Jahre alt und beziehe zurzeit ALG2. Ich lebe in einer eigenen Wohnung, da die Umstände in meinem Elternhaus nicht mehr tragbar waren. Bis Winter gehe ich noch auf eine ''Schule'', wo ich meine Mittlere Reife nachhole. Diese ist offiziell keine Schule, sondern nur ein amtlich (Jugendamt, Sozialamt, weiß ich nicht genau) finanzierter Bildungsträger, daher bin ich nicht BAföG-berechtigt. Im Januar nehme ich hoffentlich an den mündlichen Prüfungen teil und würde dann gerne eine Gesamtschule besuchen bzw. in die gymnasiale Oberstufe wechseln, um mein Abitur nachzuholen.
Allerdings frage ich mich seit längerer Zeit, ob ich auf einer solchen Schule BAföG-berechtigt wäre oder weiterhin ALG2 beziehen müsste. Via Google konnte ich keine wirklich eindeutigen Ergebnisse finden. Um genau zu sein hat mich das Googeln noch mehr verwirrt, da ich irgendwo gelesen habe, dass ich nicht einmal ALG2 bekommen würde oder eine Abendschule besuchen müsste (was ich gerne verhindern möchte, da ich psychische Probleme hatte/habe
Noch einige Eckdaten: Meine Mutter arbeitet Teilzeit, liegt aber immer noch unter der Grenze und bekommt Zuschüsse zum Lebensunterhalt und der Miete. Mein Vater hat sich in ein anderes Land abgesetzt und ist quasi unauffindbar. Unterhalt ist also keine Alternative. Ich habe keine Ausbildung angefangen oder abgeschlossen, mein Schulweg hat sich nur verlängert, da ich durchs Schwänzen mit 12 einige Jahre verloren habe. Dass ich nicht mehr bei meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten wohnen kann, bestätigt mein Sachbearbeiter beim Jugendamt.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich blicke bei all den Voraussetzungen und Schulformen nicht mehr wirklich durch