Hallo, mein Mann hat mich am 19.8.2015 nach 26 Jahren Ehe verlassen.
Ich weiß vorne und hinten nicht mehr weiter.
Ich bin fast 63, und nicht mehr fit, bekomme ab 1.11.2015 stolze 520€ Rente. Wie soll ich nun unsere Wohnung bezahlen, Strom Telefon usw..? Muß bestimmt Hartz4 beantragen.
Aber ich denke dochmal, daß mein Mann an mich unterhalt zahlen muß? Er ist voll berufstätig, 52 Jahre alt. Vor 3 Jahren hat er uns in die Insolvenz gebracht. Ich würde nun gerne wissen, ob und was er an mich zahlen muß, und vor allem ob erst der TH bedient wird odere ich? Herzlichen Dank!
Mann zieht nach 26 Jahren ehe aus
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Dein Mann ist Dir unterhaltspflichtig und das ist auch vorrangig vor Pfändungen bzw. wird bei Pfändungen in der Pfändungstabelle berücksichtigt.
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Und wie wäre es, einen Familienrechts-Anwalt aufzusuchen?
Was heißt "verlassen"? -
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Und wie wäre es, einen Familienrechts-Anwalt aufzusuchen?
Was heißt "verlassen"?mache ich heute nachmittag, ich wollte mich nur vorab schon mal schlau machen, dafür ist dieses Forum doch da, oder?? Verlassen heißt, er ist zu einer anderen Frau gezogen
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Dein Mann ist Dir unterhaltspflichtig und das ist auch vorrangig vor Pfändungen bzw. wird bei Pfändungen in der Pfändungstabelle berücksichtigt.
danke für die auskunft!
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Du kannst, trotz Insolvenz Deines ’Mannes’, in dessen Vorrechtsbereich pfänden lassen, um an Deinen Unterhalt zu kommen.
Aber das wird Dir ein Fachanwalt entsprechend erläutern können.
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Wie soll ich nun unsere Wohnung bezahlen, Strom Telefon usw..? Muß bestimmt Hartz4 beantragen.
Naja, 'unsere' Wohnung ist es ja jetzt eher weniger. Wobei, wenn er diese nicht gekündigt hat, wird er die Miete zumindest zur Hälfte noch übernehmen müssen.Ansonsten zahlt Dir das Jobcenter möglicherweile für eine Weile die Miete. Einen ALG-II-Antrag solltest Du auf jeden Fall schleunigst stellen.
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Naja, 'unsere' Wohnung ist es ja jetzt eher weniger. Wobei, wenn er diese nicht gekündigt hat, wird er die Miete zumindest zur Hälfte noch übernehmen müssen.Ansonsten zahlt Dir das Jobcenter möglicherweile für eine Weile die Miete. Einen ALG-II-Antrag solltest Du auf jeden Fall schleunigst stellen.
Wenn die TE ab 01.11.2015 eine Rente bekommt, wird ihr das Jobcenter die Miete maximal bis zum 31.10.2015 finanzieren.
Mit Bezug einer Altersrente ist sie nämlich aus dem SGB II-Bezug raus. Sollte es eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sein, ebenfalls.Ab November wäre dann erstmal das örtliche Sozialamt zuständig.