Hallo zusammen,
leider befinde ich mich gerade in einer schwierigen Situation und daher erbitte ich von euch einige Infos. Ich bin 26 Jahre alt und ALG2 Empfänger. Ich habe vor einigen Monaten meine Wohnung gekündigt da ich zu einem Familienmitlied in ein anderes Bundesland ziehen wollte. Da ich mich in der zwischenzeit zerstritten habe, beschloss ich in der Stadt zu bleiben und eine andere Wohnung zu finden.
So habe ich ein Antrag auf Zusicherung für die Kostenübernahme der Miete zusammen mit einem Wohnungsangebot beim Jobenter eingereicht, wo der Mietbetrag und die Wohnungsgröße die der alten Wohnung nicht übersteigt. Im Antwortschreiben vom Jobcenter wird der Anmietung nicht zugestimmt, da ich keinen annerkannten Grund für einen Umzug angegeben und nachgewiesen habe. Das Wohnungsangebot entspricht allerdings den Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters. Am Ende des Schreibens steht noch dass trotz abgelehnter Zusicherung es mir unbenommen bleibt die Wohnung anzumieten.
Wie habe ich das Schreiben nun zu verstehen? Meines Informationsstands nach übernimmt das Jobcenter auch ohne Angabe von einem annerkannten Grund die Kosten der Miete, wenn die neue Wohnung nicht teurer oder größer als die alte ist. Die neue Wohnung entspricht diesen Bedinungen, dennoch wird der Anmietung bzw. der Kostenübernahme der neuen Wohnung im Antwortschreiben nicht zugestimmt.
Danke