Hallo.
Ich hoffe, dass man mir hier etwas weiter helfen kann.
Wir haben gelesen, dass man Mehrbedarf beantragen kann, wenn man Warmwasser über ein dezentrale Warmwassererzeugung (sprich Durchlauferhitzer) bezieht. Wir haben einen Durchlauferhitzer bei uns im Badezimmer hängen.
Nun war ich beim für uns zuständigen Jobcenter, um eben diesen Mehrbedarf zu beantragen. Diesbezüglich sollte ich ein Schreiben unseres Vermieters holen, welches dies bestätigt.
Gesagt, getan. Ich am nächsten Tag wieder zum JC, dass Schreiben des Vermieters einreichen. Dies wurde am Empfang engegen genommen und zur Bearbeitung weiter gereicht.
Nach 2 Wochen haben wir immer noch nichts bezüglich des Mehrbedarfs gehört. Deswegen bin ich wieder zum JC und die nette Dame am Empfang konnte nichts im Computer finden. Nur, dass ich 2 Wochen vorher das Schreiben eingereicht habe. Ich musste eine Zettel ausfüllen, in welchen ich mein Anliegen schreiben sollte. Die dafür zuständige Sachbearbeiterin würde sich bei mir melden.
Heute habe ich dann einen Anruf bekommen. Ich wurde gefragt, für was ich Mehrbedarf beantragt habe. Als ich Ihr am Telefon sagte, dass wir einen Durchlauferhitzer haben, über welchen sowohl Heizung als auch Warmwasser läuft, wurde mir mitgeteilt, dass dieses Gerät über Gas läuft und somit kein Mehrbedarf gültig wäre.
Meine Frage ist nun, ob Sie Recht hat oder mich einfach nur abwimmeln wollte. Denn unser Durchlauferhitzer braucht Strom, um überhaupt anzugehen. Desweiteren habe ich schon beim suchen im Internet gelesen, dass ein Durchlauferhitzer unter Mehrbedarf fällt.
Vielleicht hat hier ja jemand schon einmal solche Erfahrung gemacht oder kennt sich mit dieser Thematik besser aus, da ich mir diesbezügliche nicht sicher bin.