Hallo zusammen,
nach einem Jahr Elternzeit und -geld, überlege ich, ob ich wieder teilzeit arbeiten gehe, oder besser einen 400 Euro Job suche. Daher meine Frage: von welchem Betrag würde sich mein Arbeitslosengeld errechnen (meine letzte Tätigkeit war befristet), aus meinem letzten Gehalt oder dem Elterngeld? Wer hat damit schon Erfahrung?
Schöne Weihnachten, Piaamelie
Arbeitslosengeld nach Elterngeld
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Quote from Piaamelie;2226
Hallo zusammen,
nach einem Jahr Elternzeit und -geld, überlege ich, ob ich wieder teilzeit arbeiten gehe, oder besser einen 400 Euro Job suche. Daher meine Frage: von welchem Betrag würde sich mein Arbeitslosengeld errechnen (meine letzte Tätigkeit war befristet), aus meinem letzten Gehalt oder dem Elterngeld? Wer hat damit schon Erfahrung?
Schöne Weihnachten, PiaamelieHi.
Für Ansprüche, die ab dem 1. Januar 2005 entstehen, wird zur Bemessung nur auf Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen. Andere Versicherungspflichtzeiten (zum Beispiel Krankengeldbezug) wirken sich nicht mehr auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.
Grundsätzlich umfasst der Bemessungszeitraum die beim Ausscheiden abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb eines Jahres vor Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses vor Entstehung des Anspruchs.
Sollten im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt liegen, wird auf das innerhalb der letzten zwei Jahre erzielte Arbeitsentgelt zurückgegriffen. Können auch hier keine 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden, wird das Arbeitslosengeld nach einer von vier Qualifikationsstufen fiktiv bemessen.
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