Hallo zusammen.
Ich hätte da mal eine Frage. Ich werde Ende April mein Studium beenden. Ich hoffe zwar, dann möglichst direkt im Anschluss eine Vollzeitstelle zu bekommen. Jedoch muss ich in Zeiten einer weltweiten Wirtschaftskrise auch bedenken, dass es einige Monate dauern könnte, bis ich eine Stelle bekomme. Mein Freund und ich überlegen, zusammen zu ziehen. Einer der Gründe ist, dass ich damit das Geld für meine Wohnung sparen könnte, da mein Anteil an einer gemeinsamen Wohnung niedriger als meine jetztigen Fixkosten wären. Die Überlegung ist jetzt, ob er dann automatisch mit in Regress genommen werden würde und für mich zahlen müsste, wenn ich nicht direkt eine Stelle bekomme. im SGB steht ja:
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
Die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb)
Als Partner von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen:
— der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte
— der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
— eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt,
dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige
Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander
zu tragen und füreinander einzustehen (Partner in
Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft)
[...]
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen
und füreinander einzustehen, wird zum Beispiel vermutet,
wenn Partner länger als ein Jahr zusammenleben oder
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder
oder Angehörige im Haushalt versorgen, oder befugt sind,
über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn diese Kriterien zutreffen, wird eine solche Gemeinschaft
angenommen. Sollte dies dennoch nicht zutreffen,
haben die Betroffenen das Gegenteil nachzuweisen.
Dies würde ich so verstehen, dass er im ersten Jahr des Zusammenzugs (quasi "Testphase") noch nicht für mich mitrechnet werden. Ich habe und hätte keinerlei Zugang zu seinem Einkommen und Vermögen was unabhängig von den Einkäufen des täglichen Bedarfs ist und den Zeitpunkt des Zusammenzugs könnte man ja eigentlich anhand der Mietverträge nachweisen...
Meine Frage wäre jetzt: habe ich das richtig verstanden, dass mein Freund erst nach einem Jahr für mich mitrechnet werden würde? So lange hoffe ich nämlich nicht, arbeitslos zu sein.