Hallo,
meine Mutter 58 J ist seit Jahren zu 100% Erwerbsunfähig und hat einen GDB von 80%.
Rentenansprüche gegen die DRV (EM Rente) bestehen nicht, da sie Hausfrau war.
Sie bekommt seit ca. 6 Mon. zu dem Unterhalt ihres geschiedenen Mannes noch etwa 330€ Grundsicherung.
Jetzt werde ich zum zweiten mal überprüft ob ich Unterhalt an meine Mutter zahlen könnte und somit die Grundsicherung entfällt.
Jetzt zu meiner Frage.
So weit ich weis, gibt es doch zwei Formen der Grundsicherung.
Eine wegen alters oder eben wegen Ewerbsunfähigkeit (Hier gilt die 100000€ brutto Grenze für Angehörige)
Oder Unterhaltsersatz bzw. aufstockende Grundsicherung. (Hier 1400€ Monl. Freibetrag für Angehörige).
Vielleicht habe ich aber auch etwas falsch verstanden!
Wieso bekommt meine Mutter zu dem Unterhalt ihres Exmannes aufstockende Grundsicherung und nicht nur Grundsicherung aufgrund von Erbwerbsunfähigkeit?
Liegt dies im Ermessen der Behörde?