Hallo!
Ich habe eine Frage zur Härtefallregelung, die ich so noch nicht in den Foren gefunden habe.
Ich bin seit einem Jahr auf Teilzeit (20%) aufgrund eines berufsbegleitendes Studiums.
Nach Ablauf diesen Monates gilt wieder mein alter Arbeitsvertrag. Sprich Vollzeit.
Da die Arbeitssituation sehr ungünstig (und ungesund) ist, möchte ich gerne kündigen.
(Von dieser Seite werde ich eine drei monatige Sperre erwarten.)
Aber wie ist die Bemessungssituation? Wird mir Voll- oder Teilzeit angerechnet?
Die Jahre davor war ich immer in Vollzeit.
vielen Dank für die Antworten...