Hallo,
gestern rief mich mein Neffe an und bat mich um Hilfe.
Um Mietkosten zu sparen gründete er eine WG/Wohngemeinschaft mit einem Mädel.
Diese ist gerade im 1. Lehrjahr und bezieht Lehrlingsgeld. Er ist Hartz IV Empfänger(im Moment ohne Beschäftigung) und hat endlich eine Zusage für eine Lehrstelle. Diese beginnt im August diesen Jahres.
Beide hatten es so vereinbart, daß sie für die Miete und er für die anderen anfallenden Rechnungen wie Energie, Rundfunk und Essen aufkommt.
Beide stehen nun im Mietvertrag. Er hatte vor Einzug des Mädels dem Amt Bescheid gesagt.
Nun aber denkt das Amt er wäre mit ihr in einer Beziehung und zahlt ihm weniger Leistung.
Er war deswegen beim Amt um Ihnen zu sagen, daß er in keiner Eheähnlichen Beziehung lebt.
Zu mir sagte er, daß das Mädel mit zum Amt müsse um das zu bestätigen. Sie jedoch weigert sich strikt und sieht es nicht ein.
Was soll ich ihm raten?
Geht das so einfach jemanden als eheähnlich einzustufen und bedarf es nicht eine Überprüfung z.B. Hausbesuche. Denn damit hätte er keinerlei Probleme.
Ich bedanke mich schon mal in Voraus.
lg anschi