Hallo, ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Ich bin alleinerziehende Mama und gerade den ersten Monat in Elternzeit. Meine bisherige Ansprechpartnerin beim Jobcenter ist leider dauerhaft erkrankt und mir wurde jemand neues zugetilt. Meine vorherige AP hatte für die Monate Nov und Dez 2014 ausgerechnet, dass ich KEINEN Anspruch habe, da ich durch mein Muttergeld nicht unter der Grenze lande. Dabei hat sie das zu diesem Zeitpunkt NOCH NICHT überwiesene Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss bereits zu meinem monatlichen Einkommen gezählt. Die neue AP hat allerdings bei der Berechnung im Januar das im Janaur vom AG überwiesene Mutterschutzgeld zum Einkommen imJanuar gezählt, wodurch ich auch im Januar wieder keinen Anspruch habe, mit der Begründung, dass der "Monat des Zuflusses" zählt. Bei den anderen rückwirkenden Zahlungen, zB den Unterhaltsvorschuss, wird das dasselbe sein. Ist das rechtens? Worauf kann ich mich berufen? Steht das irgendwo geschrieben? Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
Viele Grüsse
Katrin
Berechnung des Anspruches auf ALG2
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Das nennt sich "Zuflussprinzip". Einkommen darf nur in den Monaten angerechnet werden, in dem es zufließt.
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Quote from Turtle1972;305009
Das nennt sich "Zuflussprinzip". Einkommen darf nur in den Monaten angerechnet werden, in dem es zufließt.
zu finden im § 11 (2 und 3) SGB II.
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Wenn dir für Nov/Dez. mehr Geld als Einkommen angerechnet worden ist, wie du tatsächlich erhalten hast, würde ich an deine Stelle einen Überprüfungsantrag stellen. Auch das ist das Zuflussprinzip. Was nicht geflossen ist, kann auch nicht angerechnet werden.