Hallo,
als erstes ein Paar Daten zu mir:
01.09.2012 - 31.10.2014: Teilzeitangestellte mit Nettoeinkommen von ca. 1400€ monatlich (bei 24 Stunden pro Woche)
seit 07.2014: Schwanger
01.11.2014 - 06.02.2015: Arbeitssuchend mit ALG 1 Leistungen (befristeter Vetrag wurde nicht verlängert)
07.02.2015 - 16.05.2015: Mutterschutz mit Mutterschaftsgeld
21.03.2015: Entbindungstermin
Anschließend Elternzeit
So nun habe ich ja insgesamt einen Anspruch auf ALG 1 von 12 Monaten. Ich habe vor der Elternzeit 4 Monate bereits geltend gemacht und hätte nach der Elternzeit theoretisch noch einen Restanspruch von 8 Monaten.
Ich habe im Internet gelesen, dass nach der Elternzeit das Arbeitslosengeld fiktiv berechnet werden kann (falls man länger als 1 Jahr Elternzeit nimmt). Genau diesen Fall möchte ich bei mir verhindern. Nur ist das bei mir etwas komplizierter, da ich ja bereits 4 Monate vor Entbindung Arbeitssuchend war.
Nun meine Frage bis wann müsste ich meinen Restanspruch beim Arbeitsamt beantragen, damit mein Gehalt vor der Arbeitslosigkeit berücksichtigt wird und keine fiktive Berechnung erfolgt.
Oder ist es bei mir so, dass die fiktive Berechnung gar nicht in Frage kommt, da mein Restanspruch auf ALG 1 während der Elternzeit ruht und danach in vollen Umfang wieder beantragt werden kann. Hierbei ist es egal ob ich 1 Jahr Elternzeit oder 3 Jahre beantrage (so hat es mir zumindest eine Dame von Arbeitsamt telefonisch erklärt).
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank!
ps. Für Kindsbetreueung nach der Elternzeit ist gesorgt. Mir ist schon bewusst, dass wenn ich mich wieder arbeitssuchend melde, eine gesicherte Kinderbetreuung haben muss.