Hallo,
ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen.
Ich wohne zu Zeit zur Untermiete bei einem älteren Herrn, ich bin unter 25 und weiblich.
Er ist verheiratet, ich bin alleinstehend
Vor 3 Jahren hatte das jobcenter Probleme gemacht in punkto Bedarfs Gemeinschaft.
Das Gericht ist zum Entschluss gekommen das keine Bedarfs Gemeinschaft vorliegt, auch wurde jemand vorbeigeschickt zur Kontrolle.
Das jobcenter hat mit dem Vermieter abgemacht, die Hälfte der miete so wie die Hälfte der müllgebühren zu übernehmen, da der Vermieter zwischendurch in die Wohnung wegen seiner Arbeit etc. muss.
Nun ist es so dass der Vermieter recht oft in die Wohnung muss aus privaten Gründen. Ich selber brauche meine Rückzugs Möglichkeiten wegen meiner schweren psychischen Erkrankung.
Das Problem ist aber das die Küche im Wohnzimmer ist, also es gibt keinen getrennten Raum für die Küche und vor dem Wohnzimmer das Badezimmer ist. Mein Zimmer ist halt außen.
Die Wohnung ist einfach auch zu klein für 2 Personen.
Der Vermieter und ich haben uns zusammengesetzt. Wir würden gerne die wg zusammen behalten aber in eine Wohnung bei der die Zimmer richtig getrennt sind. Also jeder hat ein Zimmer und Küche ist in einem extra Zimmer.
Wir haben auch eine Wohnung gefunden die günstig ist und ich mich noch im Rahmen befinden für Miete bei einer Person.
Ich habe dann einen Antrag auf Umzugskosten erstellt.
Jobcenter hat mir dann geantwortet das, wenn ich mit Herrn ***** in die Wohnung ziehe eine Bedarfs Gemeinschaft daraus gemacht wird, wegen Vermutung auf eheliches Verhältnis
Was soll ich machen? Wir sind wirklich nur Freunde. Zudem noch älter wie mein Vater aber ich glaub der Mann könnte auch 80 sein das wäre dem jobcenter egal.
Würde mich auf baldige Antwort freuen. Bin bestimmt nicht die einzige die eine wg hat.
Jobcenter zwingt Bedarfsgemeinschaft auf
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Quote from cold_fear91;297510
... da der Vermieter zwischendurch in die Wohnung wegen seiner Arbeit etc. muss.
Nun ist es so dass der Vermieter recht oft in die Wohnung muss aus privaten Gründen.
Häh?
Was hat der Vermieter überhaupt damit zu tun und wieso muss der "wegen seiner Arbeit" oder "aus privaten Gründen" in Eure Wohnung?Quote from cold_fear91;297510Zudem noch älter wie mein Vater aber ich glaub der Mann könnte auch 80 sein das wäre dem jobcenter egal.
Es geht nicht um das Alter, sondern um eine Verantwortungsgemeinschaft. Und genau darauf deutet die lange Zeit des Zusammenlebens in einer zu kleinen Wohnung mit kaum oder keiner Privatsphäre und vor allem der gemeinsame Wunsch einer gemeinsamen Anmietung einer gemeinsamen Wohnung.Du musst das Risiko eingehen, diesmal vor dem Sozialgericht zu verlieren.
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Ich hatte ja damals schon angegeben das es eine WG ist.
Das Jobcenter hat es halt nur in dem Punkt akzeptiert, da der Vermieter/Wohnmitglied nicht täglich da ist und auch die Hälfte bezahlt wird.
Der Herr war nur 3-4x im Monat da um an seinem Rechner zu arbeiten. Wahrscheinlich ist es hier ruhiger wie bei ihm daheim, ich bin ja fast unsichtbar.Nun ist es aber 3x die woche ca.
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Wieso löst ihr die Wg nicht auf?
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ich bin froh wenn jemand mal nach mir schaut, ok da muss nicht gleich jemand mit mir zusammen wohnen
aber für mich ist eine wg recht vorteilhaft, auch finanziell.
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Welchen Grund gibt es, trotz bereits erfolgter erstmaliger Abmahnung nunmehr wiederholt die Forenregeln zu missachten?! Diesmal nicht nur die Groß- und Kleinschreibung, sondern auch noch die Satzzeichen?!
Betrachte das als zweite Abmahnung. Weitere Regelverletzungen ziehen die Accountsperre nach sich. Du erwartest hier von den Usern Rat und Hilfe. Dann bringe ihnen bitte soviel Respekt entgegen, dass du dir die Mühe gibst, ordentlich zu schreiben!
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Quote from cold_fear91;297528
aber für mich ist eine wg recht vorteilhaft, auch finanziell.
Wieso finanziell?
Wenn Du finanzielle Vorteile im Zusammenleben mit jemandem siehst, dann ist das keine WG mehr.Wie schon gesagt: Es kann sein, dass Du diesmal beim Sozialgericht den Kürzeren ziehst.
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Welche finanziellen Vorteile gibt es, angesichts dessen, dass die Miete vom Amt bezahlt wird, durch diese "WG" denn?
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Hat sich erledigt, klappt doch anscheinend. Danke.
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.. und Satzzeichen sowie Groß- und Kleinschreibung auch - alles super.
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