Hallo!
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, denn ich weiß momentan gar nicht mehr, was nun rechtens ist und was nicht. Kurz zur Situation:
Ich habe in einer WG gewohnt aber mein WG-Mitbewohner möchte nun in eine eigene Wohnung ziehen und somit wurde die Wohnung zum Ende des Jahres gekündigt. Für mich alleine wäre die Wohnung zu groß und zu teuer. Demnach müsste ich mir eine neue Wohung suchen. Nun möchte ich gerne zu meinem Freund ziehen und das Jahr auf Probe in Anspruch nehmen. Wir sind erst seit einem halben Jahr zusammen und haben weder gemeinsame Konten noch Kinder. Er möchte für mich auch noch nicht aufkommen müssen. Ich absolviere momentan eine berufliche Reha aus psychischen Gründen und dabei würde es mir helfen, nicht alleine zu wohnen. Allerdings kann ich durch eine soziale Phobie nicht einfach in eine andere WG ziehen (der jetzige WG-Mitbewohner war ein langjähriger guter Freund).
Soweit so gut... nun stimmt das A-Amt dem Umzug aber nicht zu, da seine Wohnung für 2 Personen zu groß und zu teuer wäre. Wenn ich trotzdem dorthin ziehen würde, würde halt nichts für Kaution etc dazu gezahlt werden (was mich jetzt auch nicht stören würde). Auch würde nur mein jetziger Bedarf für Unterkunft weitergezahlt werden. Hier meine Fragen:
Ich bin mit meiner WG schon einmal umgezogen und davor lebten wir in einer Wohnung, die etwas größer und auch teurer war, als laut A-Amt für 2 Personen angemessen sind. Allerdings gabs es da keine Probleme und mir wurde mein Anteil an Miete und Nebenkosten komplett gezahlt. Es sah so aus, als hätte man sich da an den angemessenen Kosten für 1 Person orientiert. Wo liegt jetzt der Unterschied? Ich meine, wenn ich mit meinem Freund das Jahr auf Probe zusammen wohne, dann sind wir ja auch nur eine Wohngemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft. Dürfte da nicht auch nur, wie bei der WG, darauf geschaut werden, was für 1 Person angemessen ist? Wenn man Miete und Wohnraum durch 2 teilt, dann würde es wie damals in der WG im Rahmen für 1 Person liegen.
Danke schonmal für eure Antworten!