Hallo. Ich bin 25, wohne bei meinen Eltern (habe heute den hartz 4 Antrag bekommen, mit Termin zur Abgabe und werde bald vom Amt eine Maßnahme mitmachen) Und meine Frage ist, wie ist das nun mit dem Wohngeld? Ich habe gelesen, ALG-II-Empfänger haben Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen. Ich habe auch die Anlage HG zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft bekommen. Nur habe ich vor, das Elternhaus bald zu verlassen und mir eine eigene Wohnung zu suchen. Darum die Frage: Kann ich den Antrag KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung, den ich jetzt noch nicht bekommen habe, erst stellen, wenn ich eine geeignete Wohnung gefunden und den Mietvertrag unteschrieben habe? Oder muss das Amt vorher erst zustimmen ob die neue Wohnung OK ist, wegen Größe und Kosten? oder wie geht das genau?
Ab wann Wohngeld für Umzug beantragen?
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Quote from Jeeze;293293
Ich habe gelesen, ALG-II-Empfänger haben Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten, wenn sie bei Eltern oder anderen Verwandten zur Miete wohnen.
Wohnst Du denn zur Miete?
Wie hoch ist die Miete und kannst Du nachweisen, dass Du die bisher gezahlt hast?
Dürfen Deine Eltern untervermieten?
Oder - wenn es Eigentum ist - haben die Eltern die Einkünfte versteuert?Quote from Jeeze;293293Ich habe auch die Anlage HG zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft bekommen.
Die solltest Du trotzdem jetzt noch wahrheitsgemäß ausfüllen, auch wenn ein Auszug bevorsteht.Quote from Jeeze;293293Oder muss das Amt vorher erst zustimmen ob die neue Wohnung OK ist, wegen Größe und Kosten?
Genau das empfiehlt sich dringend.
Für einen ersten Überblick über die möglichen Angemessenheitsgrenzen findest Du hier:
http://www.sozialhilfe24.de/forum/threads/15978-Übersicht-Kosten-der-Unterkunft-(soweit-bekannt) -
Übrigens ist "Wohngeld" in dem Falle die falsche Bezeichnung. Dies wäre nämlich keine Leistung des Jobcenters, sondern der Wohngeldstelle.
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