Hallo,
hab auch mal eine Frage, die mich zwar nicht selbst aber doch familiär betrifft
Jemand (45 Jahre) privat krankenversichert, ist seit ca. März 14 krank geschrieben und bezieht nach 6 Wochen Lohnfortzahlung privates Krankengeld. Die private Kasse stellt nach eigener ärztlicher Untersuchung die Berufsunfähigkeit (entspricht nicht 100% der gesetzlichen EM) fest und zahlt dann nur noch für sechs Monate entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen. Rentenantrag wird gestellt. Nach Ablauf der 6 Monate müsste ja, weitere AU vorausgesetzt, ein Anspruch auf AlG 1 nach § 145 SGB II bestehen ?
Dann kann man ja wählen (da unter 55) ob man wieder in die gesetzliche KV zurück will oder lieber in der PKV bleiben will.
Angenommen man entscheidet sich für die gesetzliche KV, würde in dieser dann ein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen oder ist das ausgeschlossen.
Das Gesetz sagt ja nur, es wird für 18 Monate längstens gezahlt, oder übersehe ich da irgendeine Bedingung ?