Hallo,
habe eine Frage zu ALG1 : muss man ein Bewerbungsgespräch das für einen ausgemacht wurde in jedem Fall antreten, auch wenn die Stelle absolut nichts mit dem erlernten Beruf zu tun hat und organisatorisch große Probleme auftreten (2 Kinder 1 und 5 und Termin sehr kurzfristig)?
Das Gespräch wäre am 1. Tag der Arbeitslosigkeit, diverse Eigenbewerbungen im erlernten Beruf laufen und sind noch offen.
Einen planbaren Ersatztermin würde man wahrnehmen auch wenn man lieber im gelernten Beruf wieder Fuss fassen würde.
Danke!
MfG
hexep