Guten Tag an alle !
Meine Nichte zieht von Belgien nach Deutschland um (wegen der Scheidungvom Mann).
Hat sie Anspruch auf ALG I bis sie hier eine Arbeit findet,sie arbeitet in Belgien.
Danke im Voraus.
umzug aus Belgien
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Nein. Anspruch auf Alg I hat man nur, wenn man auch in Deutschland gearbeitet hat. Dann wird die Zeit in einem EU-Land bei der Anwartschaft berücksichtigt.
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Aber ggf. kann sie doch den Anspruch auf Arbeitslosengeld (wirds ja in Belgien hoffentlich auch geben) nicht mit nach Deutschland nehmen? So wie hier mit den 3 Monaten?
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Quote from Turtle1972;290225
Aber ggf. kann sie doch den Anspruch auf Arbeitslosengeld (wirds ja in Belgien hoffentlich auch geben) nicht mit nach Deutschland nehmen? So wie hier mit den 3 Monaten?
Dann muss sie sich aber dort vor dem Umzug noch alo melden und mindestens einen Tag dort verfügbar sein. Aber ich weiß nicht, wie es in Belgien mit Sperrzeiten gehandhabt wird.
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Damit die Zeiten aus Belgien anerkannt werden, muss sie in Deutschland über eine Woche versicherungspflichtig beschäftigt sein.
Es reicht also auch aus, wenn sie sich z.B. eine Beschäftigung für einen Monat sucht. Danach wird die Zeit aus Belgien anerkannt. -
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Einen herzlichen Dank für eure antworten. Die haben uns wirklich geholfen, meine Nichte wird sich erstmals in Belgien informieren.
Danke, Irina -
Hi,
weitere wichtige Informationen findet man im Merkblatt 20 hier:
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Danke dir lopo