Folgendes
Leistungsbezieher neben mir ist meine Verlobte und 3 Kinder
Ich habe am 18.02.2014 einen Job auf 165,00 Basis angenommen,und dieses einen Tag später gemeldet per Arbeitsvertrag .Darauf erfolgte eine neu Berechnung .Auszahlung folgt immer zum Monats Ende.
Am 03.03.2014 habe ich das Geld auf mein Konto bekommen und habe neben der Lohnabrechnung auch den Kontoauszug vorgelegt .
Im März wurde der Vertrag Rückwirkend zum 01.03.2014 auf 450 Euro auf gestockt was ich auch umgehend dem Job Center mit geteilt habe .Am 02.04.2014 habe ich so mit 1x 450 Euro bekommen für März und gleich zeitig meinen Regelsatz .Habe mich gemeldet um prüfen zu lassen ob mir dieser immer noch in der Höhe zu steht .Angeblich alles ok bis auf paar Euro .
am 17.04 habe ich einen Weiter Bewiligungsantrag gestellt den ich am 15.05 wieder bekommen habe mit der neuen Berechnung .Laut dieser Berechnung bekomme ich nun ab 01.06.2014 12,00 Euro mehr wie vorher.Am 17.05 kam ein Brief das ich vom 01.02-01.05 zu viel Leistung erhalten habe ,und man dieses nun wieder haben will .Gleiche Brief ging an meine Verlobte .Berechnet worden sind ich meine Verlobte und 3 Kinder von den Sie Geld zurück fordern.Ich sollte mich zu dem Vorfall Schriftlich äussern bevor Sie Urteilen .
Ich habe es gemacht und nun heute ein Schreiben bekommen das mein Wiederspruch abgelehnt wurde (unzulässig verworfen)Nach §62 SGB X in Verbindung mit §78 SGG .Ich habe doch aber kein Wiederspruch gestellt sondern nur gesagt das ich nicht verstehe wie eine Überzahlung sein kann,da ich ja nun nach neuem Bescheid bei selben Einkommen 12,00 Euro mehr bekomme wie zu vor .