Hallo, ich habe folgendes Problem:
2012 ist meine Freundin zu mir in die Wonung gezogen. Ich bin Vollzeitbeschäftigt, sie ist Hartz 4. Sie hat dann einen Erstantrag beim neuen, zuständigen Amt gestellt in dem sie mich mit eingeschrieben hat. Ich habe Kopien meines Mietvertrages, Arbeitsvertrag, 3 Monate Gehaltsabrechnungen, 3 Monate Kontoauszüge dazugelegt. Ausserdem eine schriftliche Stellungnahme über unser Verhältnis zueinander. 4 Wochen passierte nicht. Ich habe dann selbst einen Antrag auf Hartz 4 gestellt in dem ich sie mit eingeschrieben habe. Und sämtliche Kopien wie oben genannt wieder mitgeschickt.
Nach 2 Wochen kam an mich der Ablehnungsbescheid. Nach ein paar telefonaten bekamen wir dann raus das ihr Erstantrag vom neuen Amt zum alten Amt geschickt wurde und wieder zurück. Keiner war auf einmal zuständig. Ihr ehemaliger Sachbearbeiter hat dann kurzfristig ihr Geld freigegeben und wir waren erleichtert.
In keinem weiteren Folgebescheid wurde Bezug auf mich geneommen, aber es wurde ihr die hälfte der Miete berechnet, was uns auch korrekt erschien. Wir schickten Nebenkostenabrechnungen wenn verlangt, meine Freundin machte ein paar Kurse mit und alles war schön. Letztes Jahr waren 2 Mitarbeiter wegen einer Kontrolle der Wohnverhältnisse bei uns, wir haben sie freundlich empfangen, ihnen die Wohnung gezeigt und einen Kaffee getrunken. Weiterhin alles gut.
Jetzt kam vor ca. 2 Wochen ein schreiben vom Amt das Ihr Geld gesperrt worden ist. Es wird von ihr verlangt, das ich eine Meldebestätigung, eine Kopie meies Arbeitsvertrages, eine Mitgliedsbescheinigung meiner Krankenkasse, Kontoauszüge der letzten 2 Jahre! sowie Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Jahre! vorlegen soll. Es soll geprüft werden ob ein Bedarf besteht oder Bestand. Ich habe jetzt einen Brief verfasst in dem ich das Amt auffordere mir Nachzuweisen warum auf mich nach dem Erstantrag von ihr in keinster Weise Bezug genommen wurde und wie damit verfahren worden ist.
Aus Kulanz habe ich wieder Kopien meines Av , Kontausz. 3 Monate, Gehaltsabrechnungen 3 Monate , kopie Personalausweis, Kopie KV Karte, mit dazu gelegt. Ausserdem habe ich Mitgeteilt das ich meine Freundin der Wohnung verweise, sollte sie nicht in der Lage sein die Miete und Lebenshaltungskosten mitzutragen. Ebenso habe ich gedroht die Sache einem Anwalt zu übergeben. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Welche rechtlichen Schritte kann das Amt gegen mich und meine Freundin einleiten? Welche möglichkeiten haben wir uns gegen diese Sanktion zu wehren? Wir sind verzweifelt, da ich nicht genug verdiene um für uns beide zu sorgen...
Ich bitte um Hilfe.