Hallo,
mal ne Frage!
Meine Freundin hat bis Mitte Juli gearbeitet und war dann erst mal zu hause. ab 1. August hat sie einen neuen Job begonnen,bekommt aber aufgestockt Hartz IV.
Sie hat damals alle Unterlagen,die gebraucht wurden ,abgegeben und es wurde ihr Hartz IV für August abzüglich des Restlohns vom Juli berechnet und auch das Hartz IV als laufende Leistung.
Jetzt vor wenigen Tagen meldete sich das Jobcenter und möchte das Geld vom August zurück haben,die Bearbeiterin hat sich verrechnet und mir zu viel Geld gezahlt.
Nun meine Frage!
Muss sie es wirklich zurück zahlen?
Falschberechnung! --> Rückzahlung?
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Natürlich.
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Hab eben ein Urteil gefunden,also muss sie nicht zurück zahlen!
zitierten Text entfernt, da aus Fremdforum -
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Hi,
wann hat Deine Freundin denn die Tätigkeit gemeldet und wann hat sie welches Geld bekommen?
So einfach, wie es nach der Meldung scheint, ist es nämlich nicht! -
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@ TE: bitte Quellenangabe für den zitierten Artikel angeben!
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Es war kein Vorläufiger Bescheid sondern ein richtiger!
Sie hat sich sofort gemeldet als sie die Kündigung bekommen hat,hatte aber auch schon den neuen Arbeitsvertrag.
Quellenangabe für den zitierten Artikel
Link entfernt, da Fremdforum -
Weißt Du, dann melde Dich dort im Forum an und erkundige Dich bzw. lass es Dir bestätigen!
Links zu Fremdforen sind bei uns nicht erlaubt, ergo werde ich auch den zitierten Text löschen. -
Hi,
wenn Das Geld für den neuen Job schon im August gezahlt, aber noch nicht angerechnet wurde, hätte sie normalerweise merken müssen, dass das im Bescheid angegebene Einkommen viel zu gering ist. Folglich wird sie wohl zurückzahlen müssen.
Das Urteil hilft da wenig weiter. Ein erstinstanzliches Urteil ist eh von sehr begrenzter Bedeutung. Außerdem kommt es bei Rückzahlung oft auf die Umstände des Einzelfalls an. Ein sehr verkürztes Zitat ist sinnentstellend und wird in solchen Quellen oft benutzt, um ein bisschen Stimmung zu machen. -
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Quote from Zwecke;275739
Hallo,
mal ne Frage!
Meine Freundin hat bis Mitte Juli gearbeitet und war dann erst mal zu hause. ab 1. August hat sie einen neuen Job begonnen,bekommt aber aufgestockt Hartz IV.
Sie hat damals alle Unterlagen,die gebraucht wurden ,abgegeben und es wurde ihr Hartz IV für August abzüglich des Restlohns vom Juli berechnet und auch das Hartz IV als laufende Leistung.
Jetzt vor wenigen Tagen meldete sich das Jobcenter und möchte das Geld vom August zurück haben,die Bearbeiterin hat sich verrechnet und mir zu viel Geld gezahlt.
Nun meine Frage!
Muss sie es wirklich zurück zahlen?
Dir wurde zu viel ausgezahlt und deine Freundin soll zurückzahlen??? -
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