Hallo,
ich wollte Sozialhilfe beantragen, für mich und meinen fast einjährigen Sohn, weil mein Elterngeld bald wegfällt und mein Mann noch 4 Monate in Ausbildung ist und seine Ausbildungsvergütung alleine für uns 3 nicht ausreicht. Er selbst kann ja nur Wohngeld beantragen..
Nun hieß es sowohl vom Jobcenter als auch von der Wohngeldstelle, das die Arbeitsaufnahme mit einem einjährigen Kind zumutbar ist, seitdem ein rechtsanspruch für einjährige auf einen Kitaplatz besteht. Ich müsste entweder ein ärztliches Atest vorlegen, das bescheinigt warum mein Sohn von mir selbst betreut werden muss oder aber nachweisen, das ich trotz ausreichender Bemühungen keinen Kitaplatz bekommen habe und mein Kind auch nicht bei der Oma oder bei Freunden lassen kann.
Meine Frage ist jetzt - Stimmt das? Meine bisherige Info war das eine Arbeitsaufnahme mit einem Kind unter drei Jahren nicht zumutbar ist. Ich finde im Internet auch nichts darüber, das es eine Gesetzesänderung gab, bzw die Unzumutbarkeit jetzt nur noch für unter einjährige gilt.