Guten Morgen
Ich bin 30 Jahre alt, zu 60% Schwerbehindert und lebe in meiner eigenen Wohnung.
Meine Mutter erhält Kindergeld für mich, welches Sie mir in vollem Umfang überweist.
Dieses Kindergeld, wird mir zu 100% wieder von dem Sozialhilfesatz abgezogen.
Also habe ich trotz meiner Behinderung und einem signifikanten Mehrbedarf, genau so viel Geld wie jeder andere Sozialhilfe Empfänger auch.
Meine Frage lautet ob ich dahingehend einen Mehrbedarf geltend machen kann welcher von dem Kindergeld bezahlt wird, oder ob meine Mutter es einfach behalten kann und es mir dann nicht als Einkommen angerechnet wird.
Vielen Dank im Voraus.