Hallo zusammen,
ich gehe demnächst in Rente, bekomme aber sehr wenig... Deshalb überlege ich gerade GS zu beantragen.
Also: ich würde ca. 280 € bekommen, mein Mann kriegt ca. 630 €, beides netto. Außerdem hat mein Mann noch eine Rente in der Türkei (ca. 427 €), eine Wohnung (105 qm) und ein Grundstück (300 qm). Seine Rente stammt noch aus der Zeit, als er in der TR gearbeitet hat, bevor er nach DE kam. In Deutschland haben wir kein Vermögen und wohnen zur Miete (703 € pro Monat warm).
Wir haben einen verheirateten Sohn (ohne Kind) in Deutschland, der ein Jahreseinkommen von 43.000 €/Jahr hat.
Sind diese "Vermögen/Einkommen" meines Mannes in der TR bzw. meines Sohnes relevant für meinen Grundsicherungsantrag? Muss ich diese angeben? Oder sind sie noch im Rahmen des Schonvermögens?
Wäre sehr dankbar für einen Erfahrungsaustausch bzw. Empfehlung.
Vielen herzlichen Dank.
Grundsicherung - Ehemann mit Rente im Ausland
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Wie kommt man denn so schnell vom Studentendasein ins Rentenalter:
http://www.sozialhilfe24.de/fo…kann-ich-machen-6531.html
???
Kleiner Hinweis: Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist hier NICHT ERLAUBT!
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Quote from BlackJack;256840
Sind diese "Vermögen/Einkommen" meines Mannes in der TR bzw. meines Sohnes relevant für meinen Grundsicherungsantrag?
Ja selbstverständlich!
Es wird jedes Einkommen berücksichtigt.
Und eine nicht selbst bewohnte Wohnung ist kein geschütztes Vermögen.
Quote from BlackJack;256840Muss ich diese angeben?
Natürlich!
Quote from BlackJack;256840Wäre sehr dankbar für einen Erfahrungsaustausch bzw. Empfehlung.
Schau bitte auch, ob Eure Miethöhe in Eurer Gemeinde als angemessen gilt. -
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Kommen doch eh nur ca. 50 Euro raus. Da wäre Wohngeld wohl eher die richtige Wahl. Soweit halt diese hohen Mietkosten überhaupt im Mietspiegel liegen.
Ansonsten wäre ein Umzug anzudenken.
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Quote from Turtle1972;256841
Wie kommt man denn so schnell vom Studentendasein ins Rentenalter:
http://www.sozialhilfe24.de/fo…kann-ich-machen-6531.html
???
Kleiner Hinweis: Die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen ist hier NICHT ERLAUBT!
Ich hatte einen Account. aber der ist wohl gelöscht worden, weil ich lange nichts geschrieben hatte...deshalb habe ich meinen Sohn drum gebeten...soll ich den Beitrag wieder raus nehmen und mit neuem Account reinstellen?
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Quote from Turtle1972;256852
Kommen doch eh nur ca. 50 Euro raus. Da wäre Wohngeld wohl eher die richtige Wahl. Soweit halt diese hohen Mietkosten überhaupt im Mietspiegel liegen.
Ansonsten wäre ein Umzug anzudenken.
Mit einem Umzug sind ja auch Kosten verbunden, weil dann manche Einrichtungsgegenstände erneut werden müssten...
Wohngeld bekommt mein Mann im Moment, 57 €. Wir rechnen mit einem Wohngeld i.H.v. ca. 130 €. Aber auch das hilft nicht wirklich:
130 Wohngeld
280 meine Rente
630 Rente Ehemann
insg. 1040 €, wenn Mann die Miete abzieht, bleiben keine 350 € übrig, für einen Zwei-Personen-Haushalt!
Die Warm-Miete ist auch u.a. auch deshalb so hoch, weil da Tiefgaragenstellplatz dabei ist. Obwohl wir inzwischen kein Auto haben, müssen wir es zahlen, weil es im Mietvertrag verankert ist. Die Garage weitervermieten können wir auch nicht, weil viele andere Stellplätze leer stehen... -
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Quote from pAp;256845
Ja selbstverständlich!
Es wird jedes Einkommen berücksichtigt.
Und eine nicht selbst bewohnte Wohnung ist kein geschütztes Vermögen.Natürlich!
Schau bitte auch, ob Eure Miethöhe in Eurer Gemeinde als angemessen gilt.
Die Wohnung steht "leer". Wir sind aber 4-5 Monate im Jahr dort und bewohnen also diese Wohnung... Kann der Träger dann von uns trotzdem verlangen die Wohnung und das Grundstück zu verkaufen?
Wir wohnen in Stuttgart. Da sind 700 € als Warm-Miete nicht übertrieben denke ich... -
und warum verwendet ihr nicht auch die türkische Rente deines Mannes?
Loni -
Quote from BlackJack;256855
Die Wohnung steht "leer". Wir sind aber 4-5 Monate im Jahr dort und bewohnen also diese Wohnung... Kann der Träger dann von uns trotzdem verlangen die Wohnung und das Grundstück zu verkaufen?
Der Träger wird es nicht verlangen, nur werdet ihr so keine Grundsicherung bekommen, oder nur als Darlehen bis zum Verkauf.
Davon abgesehen, Anspruch auf Grundsicherung besteht nur innerhalb von D.
Seit ihr also 4-5 Monate garnicht in D, gibt es für die Zeit auch kein Geld.
QuoteWir wohnen in Stuttgart. Da sind 700 € als Warm-Miete nicht übertrieben denke ich...
Selbst in München wäre die Summe für 2 Personen unangemessen.
Da nur die angemessene Miete nach spätestens 6 Monaten übernommen wird,
wird unterm Strich wohl nur ein Umzug bleiben.
Außerdem 4-5 Monate nicht in D und dann soviel Miete für eine nicht bewohnte Wohnung in Stuttgart zahlen ? -
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Quote
soll ich den Beitrag wieder raus nehmen und mit neuem Account reinstellen?
Ich erwarte, dass, wenn mitgeteilt wird, dass die Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen nicht erlaubt ist, dieser Account durch die zweite Person nicht mehr genutzt wird und diese sich mit einem neuen Account anmeldet und das dann eben bekannt gibt a la "Ich schreibe jetzt als xxx weiter.". Ist das so schwer? Nein, da verhält man sich lieber weiter regelwidrig, oder wie? Normalerweise würde der Account jetzt gesperrt werden! :mad:
QuoteWohngeld bekommt mein Mann im Moment, 57 €. Wir rechnen mit einem Wohngeld i.H.v. ca. 130 €. Aber auch das hilft nicht wirklich:
130 Wohngeld
280 meine Rente
630 Rente Ehemann
insg. 1040 €, wenn Mann die Miete abzieht, bleiben keine 350 € übrig, für einen Zwei-Personen-Haushalt!Soll das jetzt ein Witz sein?
Die 427 Euro türkische Rente wirst du ja wohl auch zurechnen müssen. Weiß die Wohngeldstelle überhaupt davon? Wenn du sie hier schon nicht zurechnest, gehe ich davon aus, dass ihr es der Wohngeldstelle auch nicht angegeben habt und daher derzeit ggf. zu Unrecht Wohngeld bezieht!
Grundsicherung kannst du jedenfalls vergessen. Ihr solltet mal eure Anspruchshaltung überdenken. Die Eigentumswohnung in der Türkei soll bitte verbleiben, wo sie ist, man möchte ja 4 bis 5 Monate schön Urlaub dort machen. Und die schöne Wohnung für 700 Glocken, die wollen wir natürlich auch weiterhin haben, ist ja alles so prima, steht uns doch alles zu. Wie groß ist denn die? Bestimmt nicht nur 50 oder 60 qm. Wenn ich das halbe Jahr nicht da wäre, bräuchte ich garantiert keine Luxuswohnung.
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Deswegen fragte ich ja nach! Man kann auch halbwegs normal antworten oder nicht?
Von welcher Anspruchshaltung redest du? Unsere Wohnung ist 72 qm groß, mit einer Einrichtung von 1998, aus der Zeit als ich noch arbeiten konnte... Ist das für dich eine Luxuswohnung?
Wenn man nur für die Zeit, die man in DE lebt, GS bekommt, wovon sollen wir dann leben, wenn wir in der TR sind??
Ich würde DIR raten, deinen Ton zu überdenken. Du machst hier nichts als Vorwürfe und wirst fast persönlich. Das Forum heißt doch SOZIALhilfe24 oder nicht...
Du hast keinen Millionär vor dir, der seine Gelder in der Schweiz anlegt. Deshalb bitte etwas sachlich bleiben!
Von mir aus kannst du den Account sperren, denn Aussagen mit so einem Unterton braucht keiner! -
Du brauchst mir gar nichts zu raten! Du kannst vielleicht mal deinen Kopf anstrengen.
a) Ja, eine Wohnung von über 70 qm ist für 2 Personen Luxus. Vor allen Dingen, wenn sie anscheinend nicht genug Geld dafür haben. Von wann die Einrichtung ist, ist doch wohl unerheblich. Ich glaube kaum, dass sich Otto-Normal alle 10 Jahre neu einrichtet.
b) Wovon man in der Türkei lebt? Wäre mir neu, dass die deutsche Rente in den Monaten eingestellt wird. Also doch wohl von der deutschen und der türkischen Rente. Wie in Deutschland auch, oder nicht?!
Die Frage, wieso du die über 400 Euro türkische Rente einfach mal so unter den Tisch fallen lässt, die hast du nicht beantwortet. Und die Frage, ob ihr die auch bei der Wohngeldstelle angegeben habt, auch nicht. Warum wohl? Liege ich richtig mit der Vermutung, dass ihr sie verschwiegen habt?
Dann denke mal lieber über eine Selbstanzeige nach, ehe du hier auch noch rummotzt!
Und daher nochmal: Grundsicherung könnt ihr knicken!
Den Account sperre ich im Übrigen tatsächlich, da du dich ja an die moderative Aufforderung, dass dieser Account nur durch die Person, die ihn angelegt hat, zu nutzen ist, nicht halten möchtest! Das nenne ich FRECH!
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Quote from BlackJack;256863
Unsere Wohnung ist 72 qm groß, mit einer Einrichtung von 1998, aus der Zeit als ich noch arbeiten konnte... Ist das für dich eine Luxuswohnung?
280 meine Rente
630 Rente Ehemann
427 Rente Ehemann
----------------
1337 Einkommen GesamtGrundsicherungs Anspruch
345 Frau
345 Mann
------------------
690 Gesamt
510 Kaltmiete in Stuttgart angemessen für 2 Pers.
Plus Heizung und Kalte Nebenkosten
(Strom gehört NICHT dazu)1337 Einkommen
abzüglich 690 Euro Grundsicherung
bleiben 647 Euro für die Miete
Angemessen sind 510 Euro Kalt
Bleiben 137 Euro für Nebenkosten und Heizung.Selbst wenn nun die 700 Euro Miete angemessen wären,
gäbe es nur 53 Euro Grundsicherung.UND :
Zum Einkommen zählen u.a.
- Renten und Pensionen
- Wohngeld,
- Ehegattenunterhalt,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte
- tatsächliche Unterhaltszahlungen von Kindern oder Eltern, auch wenn deren Einkommen einen Jahresbetrag von 100.000 Euro nicht erreicht .Zum Vermögen zählen u.a.
[COLOR="SeaGreen"]- Haus- und Grundvermögen,[/COLOR]
- PKW, Auto,
- Bargeld und Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, u.a.
- Wertpapiere,
- Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.
Nicht zum Vermögen zählen
- Beträge bis zu einem Betrag von 2.915 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partnerschaften.Ist also Wohnung und Grund in der Türkei mehr wie 2915 Euro wert, Auto zählt auch dazu, gibt es sowieso keine Grundsicherung.
-
Quote from BlackJack;256863
Du hast keinen Millionär vor dir, der seine Gelder in der Schweiz anlegt. Deshalb bitte etwas sachlich bleiben!Ob das Geld nun in der Schweiz liegt oder in einer türkischen Eigentumswohnung steckt, macht in dem Moment keinen Unterschied.
Es ist beides Besitz - Vermögen. -
Quote from nachtvogel;256869
Nicht zum Vermögen zählen
- Beträge bis zu einem Betrag von 2.915 Euro bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder eheähnlichen Partnerschaften.Ist also Wohnung und Grund in der Türkei mehr wie 2915 Euro wert, Auto zählt auch dazu, gibt es sowieso keine Grundsicherung.
Sind zwar 3.214 €, nicht 2.915 €, das hat aber in diesem Fall keinen nennenwerte Auswirkung.
Mal ganz abgesehen davon – wieso sollte man in diesem Fall, selbst wenn es zu einer Grusizahlung käme, überhaupt 6 Monate die zu teure Miete anerkennen ?
Diese 6 Monate dienen doch in erster Linie dazu, eine (angemessene) Wohnung zu suchen, einen Umzug zu organisieren und die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Wo wäre in diesem Fall das Problem, lediglich für die Dauer der Kündigungsfrist die unangemessene Miete anzuerkennen ? Obdachlosigkeit droht in keinem Fall, schließlich besitzen die TE eine weitere Eigentumswohnung – wenn auch in der Türkei - die ja offensichtlich problemlos nutzbar ist, schließlich verbringen sie ja mehrere Monate im Jahr dort.Es steht ihnen ja frei, diese Wohnung zukünftig als Hauptwohnsitz zu nutzen. Dies sollte mit einer türkischen und einer deutschen Rente auch durchaus finanzierbar sein.
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Hallo Black Jack,
wenn Du auch nicht mehr antworten kannst - kannst Du aber noch mitlesen.
Also ich persönlich finde es eine Frechheit, dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen, wenn man genügend Einkommen (mit der türkischen Rente) hat, um seinen Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Ich hoffe, dass die Wohngeldstelle über einen Datenabgleich o. ä. in Erfahrung bringt, dass Ihr noch eine türkische Rente habt, welche Ihr vermutlich bei der Wohngeld-Antragstellung auch nicht angegeben habt und das daraus resultierend ein "nettes" Strafverfahren gegen Euch eingeleitet wird und es auch zu einer entsprechenden Strafe kommt.
Und wovon Ihr in der Türkei leben sollt? - Häh - geht's noch???? Was geht Euer monatelanger Türkeiaufenthalt den deutschen Staat an??
Entweder Eure Frage ist ein Fake - oder Ihr solltet mal Euer Anspruchsdenken GRÜNDLICH überdenken.
Ich werde demnächst auch versuchen, dass meine Urlaube der deutsche Staat zahlt.
LG -
ob Datenabgleiche möglich sind, würde mich tatsächlich interessieren!
Weil so wie es die TE macht, scheint es recht gängig zu sein. Ein mir bekanntes Ehepaar hat dieses Lebensmodell schon zu Arbeitlosenhilfezeiten getätig.
Beide im besten Arbeitalter vergnügten sich über den Sommer im eigenen Haus in der Türkei, das Meer vor der Türe, im Winter dann hier. Denn Arztbesuche standen mal an und das Amt war zwischendurch auch mal lästig.
Eigentum im Ausland, gerade in der Türkei und hier staatliche Hilfe, wie könnte das überprüft werden.
Auch der Partner einer früheren Kollegin handhabte es so!
Wollte für meine Frage keinen eigenen Thread eröffnen, da es zum Thema passt.
Loni -
Nein, die türkische Rente kommt leider nicht über einen Datenabgleich "ans Licht" :mad::mad::mad::mad::mad::mad:
M. W. n. verweigert die Türkei diesbezüglich Auskünfte!
Solche Renteneinnahmen zu ermitteln ist reines Glück (manchmal auch geschickte Nachfrage seitens des SB :D).
Meine ganz persönliche Meinung: Diese Haltung der Türkei fördert nicht unbedingt einen zügigen EU-Beitritt....... -
-
Quote from Hexepebbles;257060
Nein, die türkische Rente kommt leider nicht über einen Datenabgleich "ans Licht" :mad::mad::mad::mad::mad::mad:
M. W. n. verweigert die Türkei diesbezüglich Auskünfte!
Solche Renteneinnahmen zu ermitteln ist reines Glück (manchmal auch geschickte Nachfrage seitens des SB :D).
Meine ganz persönliche Meinung: Diese Haltung der Türkei fördert nicht unbedingt einen zügigen EU-Beitritt.......
Jo, die schöne Webseite von damals, wo man über Eingabe des Nüfus fesstellen konnte, ob türkische Renten gewährt wurden, gibt es ja leider nicht mehr:( -
danke für eure Nachrichen, sie heben meine Laune zu diesem Thema nicht unbedingt.
Wie sieht es dann mit Eigentum aus? Auch da bleibt dann z.B. das Jobcenter oder Grusi vermutlich auch ohne Info.
Ich habe auch sehr ehrliche ausländische Bekannte, die regen sich bei diesem Thema ebenfalls auf.
Da kommen Busladungen von Ausländern aus den Balkanstaaten alle paar Wochen nach D holen sich die deutsche Rente ab, gehen zum Arzt und 2 Tage geht es wieder in die Heimat. Sie haben hier bei Bekannten usw. einen Wohnsitz gemeldet und schon klappt das. Mit diesem Verfahren soll es angeblich mehr Rente geben, als wenn die Rente aus D in ihr Heimatland überwiesen wird. Und auch wg. der Krankenversicherung.
Möchte betonen, ich bin nicht fremdenfeindlich.
Loni -
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