Guten Tag,
bis zum 26.03.13 bekomme ich noch ALG I und danach ALG II. Ich habe den Antrag für ALG II schon gestellt, da ich erst den falschen Bescheid erhalten habe wann mein ALG I ausläuft (wg. Weiterbildung wusste ich das nicht genau).
Nun habe ich diese Woche meine EST-Erstattung für 2012 gutgeschrieben bekommen und Frage mich ob diese nun auf ALG II angerechnet wird. Bei den ganzen Tipps in Fachzeitschriften heißt es immer das die Erstattung vor dem Antrag gutgeschrieben werden muss.
Ist jetzt der Zeitpunkt des Antrages maßgeblich oder Zeipunkt ab wann ich ALG II bekomme? Notfalls könnte ich ja den Antrag zurückziehen und im April einen neuen Stellen?!
Danke im voraus für die Antworten:)
Marabu