Hallo guten Tag,
Ich bekomme Grundsicherung SGB XII und habe eine Frage , bitte helft mir mal.
Habe die Abrechnung von der Stadtwerke für Strom und Gas bekommen
und beim Amt eingereicht.
(Bei Strom habe ich ein Guthaben bei Gas eine Nachzahlung).
So jetzt kam der Bescheid vom Amt .. und was sehe ich, die haben mein Stromguthaben mit der Gasnachzahlung verrechnet.
Strom bezahle ich aus meinem Regelsatz und wenn ein Guthaben da ist
gehört es doch mir, oder?
Die Gasnachzahlung knapp 80,- Euro müssen die doch komplett übernehmen, oder sehe ich das falsch.
Danke im voraus
goldy
Stromguthaben wurde verrechnet
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Heizt Du mit Strom oder Gas?
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Hallo
ich heize mit Gas -
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Dann sind die Kosten für Gas, also die Nachzahlung, vom Amt zu übernehmen. Sie dürfen nicht mit dem Guthaben beim Strom verrechnet werden.
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Quote from Mandy;244866
Dann sind die Kosten für Gas, also die Nachzahlung, vom Amt zu übernehmen. Sie dürfen nicht mit dem Guthaben beim Strom verrechnet werden.
Gibt es nicht ein Urteil zum SGB XII, wonach das Guthaben für Strom auch angerechnet wird? Irgendwie ist mir so. -
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Öhm... ja da hast Du wohl recht. Hartz IV: Keine Panik - Stromguthaben-Urteil gilt nur bei SGB XII - Meine Meinung
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Quote from Vegas;244867
Gibt es nicht ein Urteil zum SGB XII, wonach das Guthaben für Strom auch angerechnet wird? Irgendwie ist mir so.
Hallo
das Urteil würde mich mal interessieren, wo kann ich das finden?
Wird das bei SGB XII anders berechnet als bei SGB II ?Gruß
Goldy -
Das Urteil steht in meinem Link. Allerdings habe ich beim googlen dazu auch noch das gefunden: Keine Anrechnung von Stromguthaben im SGB XII — Frank Jäger, Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik
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Hallo
Jetzt habe ich was gefunden.
Da steht:Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen.
§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens - dejure.org
Und wenn Stromguthaben kein Einkommen ist dürfen die das doch nicht verrechnen.
Gruß
Goldy -
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Quote from Mandy;244873
Das Urteil steht in meinem Link. Allerdings habe ich beim googlen dazu auch noch das gefunden: Keine Anrechnung von Stromguthaben im SGB XII — Frank Jäger, Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik
Hallo Mandy
Heisst das jetzt Stromguthaben gehört mir?
Es ist alles etwas verwirrend mit den Gesetzen und Urteilen.:confused:
Was gilt denn aktuell in meinem Fall.Gruß
Goldy -
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Ich würde mal sagen, es besteht ja auch zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter sich einfach nur vertan hat.
Soll nämlich in diesem Zusammenhang schonmal vorgekommen sein. -
Quote from WalterWinter;244880
Ich würde mal sagen, es besteht ja auch zumindest theoretisch die Möglichkeit, dass der Sachbearbeiter sich einfach nur vertan hat.
Soll nämlich in diesem Zusammenhang schonmal vorgekommen sein.Hi,
und praktisch?
also im Ernst ich weiß auch das viele Bescheide falsch sind deshalb glaub ich ja auch das meiner falsch ist.
--------------------------Ich habe mal ein wenig gegoogelt, anscheinend wurde § 82 im Jahr 2011 geändert.
Fassung 82 SGB XII a.F. bis 01.01.2011 (gendert durch Artikel 3 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453)Kann mir das hier einer bestätigen ?
Ich verstehe den ganzen § Dschungel nicht.Bevor ich Widerspruch gegen meinen Bescheid einlege, hätte ich doch gerne gewusst ob es eine 100 % gesetzliche Regelung dazu gibt.
Gibt es denn niemanden hier der das gleiche Problem hatte ?
Gruß
Goldy -
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Sofern keine andere 'Meinung' hier kommt, würde ich vorschlagen, doch gleich morgen früh Deinen Sachbearbeiter zu kontaktieren, ob er vielleicht versehentlich den Strom eingerechnet hat.
Wobei ich mich grade frage: Wieso reichst Du überhaupt die Stromabrechnung ein?
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Quote from WalterWinter;244921
Wobei ich mich grade frage: Wieso reichst Du überhaupt die Stromabrechnung ein?
Weil viele Versorger die Strom- und Gasabrechnung auf einen Bescheid schreiben? -
Ich würde es so machen, wie WalterWinter es geschrieben hat. Man muss nicht immer gleich Widerspruch einlegen, eine einfache Nachfrage tuts zunächst nämlich auch.
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Quote from gfr;244971
Weil viele Versorger die Strom- und Gasabrechnung auf einen Bescheid schreiben?
Da hast Du Recht.
Insofern stelle ich mit Bedauern fest, dass ich eigentlich hatte hinterfragen wollen, ob die Abrechnung in vollem Umfange eingereicht wurde, sodaß dem Bearbeiter wirklich eine Differenzierung zwischen Strom & Gas möglich war.
Aber egal, ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollte dies klären.
Und, goldy, sei bitte so gut und berichte vom Ergebnis.
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Hallo Guten Morgen an alle,
erstmal Danke für eure Antworten.
Ja, meine Gas und Stromabrechnung kommt zusammen vom gleichen Energielieferanten, sodass das Amt auch die Stromabrechung zu sehen bekommt.
Ich habe heute morgen beim Amt angerufen, mein Sachbearbeiter war zwar nicht da aber eine Vertretung.
Ich habe ganz höflich nachgefragt ob vielleicht aus Versehen mein Stromguthaben mit der Gasnachzahlung verrechnet wurde.
Antwort vom Amt: Wir haben Ihre Nachforderung so wie auf der Abrechnung steht bewilligt.
Ich fragte nach: Sie haben mein Stromguthaben mit der Gasnachzahlung verrechnet, das hätte doch herausgerechnet werden müssen?
Antwort vom Amt (total pampig): Nein das ist so.
Wir bezahlen immer so wie die Nachforderung auf der Abrechnung steht.
Und wenn Ihnen das nicht passt legen Sie Widerspruch ein.
Dann wurde der Hörer vom Amt aufgeknallt.Also sowas hab ich noch nicht erlebt.
Jetzt werde ich Widerspruch einlegen müssen.
Ich weiß nur nicht genau wie ich das verfassen soll und auf was ich bei der Formulierung beachten muß.Fazit: Wenn ich den Stromanbieter wechseln würde, sodass die Gas und Stromabbrechnung getrennt kommt, hätte ich das Problen jetzt nicht, denn dann müsste ich nur die Gasabbrechnung beim Amt vorlegen.
Gruß
Goldy -
Diese 'Antwort vom Amt' mag ich zunächst mal als eine ziemliche Unverschämtheit deklarieren. Vielleicht ist es dann doch allgemein nicht ratsam, gleich morgens nach einem vielleicht anstrengenden Wochenende (Schneeschippen o.ä.) anzurufen.
Was mich natürlich bei dieser Gelegenheit brennend interressiert:
Hat die Dame denn zumindest in die Akten geschaut, während des Telefonates - oder hat sie Dich halt einfach nur abwimmeln wollen, aus der Situation heraus, dass sie sich Deiner halt nur vertretungsweise angenommen hat und in der Sache nicht präsent war?Im zweiten Falle wäre ein erneuter Anlauf beim wahren Sachbearbeter vielleicht erfolgreich.
Ansonsten kann ich nur zum Widerspruch raten.
Als Text ganz einfach mit den Worten, wie Du's auch bei der Vertretung vorgebracht hast. Widerspruch, weil Deiner Meinung nach die Stromrückzahlung versehentlich mit der Gasforderung verrechnet wurde.Jetzt den Stromanbieter zu wechseln - ich persönlich habe dabei von zu vielen schlechten Erfahrungen gehört, aber wenn Du es möchtest ...
Es besteht ja sicherlich auch die Möglichkeit, die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend zu senken. -
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Quote from WalterWinter;245023
Was mich natürlich bei dieser Gelegenheit brennend interressiert:
Hat die Dame denn zumindest in die Akten geschaut, während des Telefonates - oder hat sie Dich halt einfach nur abwimmeln wollen, aus der Situation heraus, dass sie sich Deiner halt nur vertretungsweise angenommen hat und in der Sache nicht präsent war?Hallo Guten Tag
Ob die Dame tatsächlich in die Akte geschaut hat kann ich nicht genau sagen, sie tat jedenfalls so.
Ich hatte das Gefühl sie hatte keine Lust mich dahingehend zu beraten und aufzuklären da sie ziemlich schnippisch und kurz angebunden war, eigentlich sehr frech.:mad:
Zwischenzeitlich habe ich mit meinem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen, er versteht zumindest mein Problem, war übrigens sehr freundlich zu mir. Geht doch.
Leider darf er nur die Restforderung berücksichtigen die der Energielieferant in der Rechnung als Forderung
genannt hat, Vorschrift von oben, egal ob das Stromguthaben dabei verrechnet wird oder nicht.
Die arbeiten mit Computerprogrammen, Restforderung eintippen , Taste drücken -> Ergebnis.
Die brauchen anscheinend gar nicht mehr denken und selber rechnen, keine Einzelfallenscheidung möglich.
Sehr suspekt das ganze.
Ansonsten müsste ich vom Enegielieferant eine seperate Rechnung nur über Gas anfordern und einreichen.
Wäre sowieso besser, denn was geht die meine Stromrechnung an, die brauchen nur Gas.
Alternativ hat mir auch dazu geraten Widerspruch einzulegen er meint dann wird das nochmal geprüft und vielleicht bekomme ich dann die gesamte Heizkostennachzahlung erstattet ( unter Berücksichtigung meines Stromguthabens).
Falls ich keine seperate Gas Rechnung bekomme werde ich Widerspruch einlegen und berichten wie es ausgegangen ist.Viele Grüße
goldy -
Hallo,
wie ist es wenn man nur direkt für Strom eine Rückzahlung bekommt, aber erst seit 2,5 Monaten Alg II bezieht?
Viele Grüsse,
David -
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