Hallo zusammen
Da ich bisher nur sehr schwammige Antworten gefunden habe mal eine Frage an euch..
Ich hatte vorgestern sehr spontan eine Möglichkeit zur Probearbeit - es geht dabei um einen Promotionsjob, für den ich dann natürlich auch einen Gewerbeschein bräuchte, blablubb.. auf eine Beratung bzw. einen Rückruf seitens der Leistungsstelle (SB) warte ich seit Anfang vergangener Woche (angeblich wird man ja innerhalb von 2 Werktagen zurückgerufen, allein das ist meiner Ansicht nach ein schlechter Witz, auch wenn mir so ein Telefonat natürlich keine Rechtssicherheit gibt, ich schweife ab..) aber ich bin zuversichtlich, dass das soweit klappen wird - weil eine Kollege wohl kurzfristig abgesagt hat, ich sollte meinem potentiellen AG also kurzfristig bescheid geben, ob ich am Nachmittag Zeit hätte.
Was mache ich als arbeitswilliger Mensch, der keine dringenden Termine hat? Genau, natürlich sage ich zu!
Da das evtl. sogar im Nachhinein vergütet wird (Weder ich noch der AG wusste, ob es möglich ist den Gewerbeschein in so einem Fall "rückwirkend" zu beantragen, weil das Ordnungsamt schon geschlossen hatte) rufe ich also bei der Jobcenter-Hotline an und komme beim 5. Versuch tatsächlich in die Warteschleife (nächstes Unding - wenn da ein "zu hohes Anruferaufkommen" ist, wird der Anruf einfach beendet ohne Warteschleife.. Frechheit!! Fehlt noch dass ich demnächst vor dem JC campieren muss, um eins der 50 Gespräche zu ergattern, die täglich vergeben werden) und spreche dann mit einem Typen, der mir erklärt, ich müsse mir das von meiner Arbeitsvermittlerin genehmigen lassen! Er würde das zwar vermerken, aber er glaubt nicht, dass sie noch zurückruft..
Da ich zu meinem Wort stehe bin ich dann trotzdem gegangen, denn er hat auch auf Nachfrage davon gesprochen, ich bräuchte eine GENEHMIGUNG - nach meinem Rechtsverständnis wird diese, im Gegensatz zur Zustimmung - im NACHHINEIN ausgesprochen. Im Zivilrecht ist es so, und wenn ich mich nicht irre geht das VVerfG damit konform, ODER?? :confused:
Oder sieht das Sozialrecht da eine andere Auslegung vor?
Außerdem habe ich dann bei meinem (nunmehr neuen) Arbeitgeber angerufen und mitgeteilt, dass ich das absolut entgeltfrei und somit quasi als "Freundschaftsdienst" machen werde.. um zu sehen ob mir die Arbeit Spaß macht und wegen der Notlage etc..
Ist das rechtlich soweit in Ordnung gewesen? Oder sollte ich das dem JC lieber "verschweigen" - Geld (Einkommen) wird nicht fließen und ich habe auch keins erhalten.
Ganz generell verstehe ich die Welt nicht mehr, wie kann ich eine Erlaubnis brauchen um arbeiten zu gehen? Ich wollte denen freundlicherweise und um Irritationen vorzubeugen mitteilen, dass ich zur Probe arbeiten gehe (nicht dass es anschließend heißt ich wolle "schwarz" Geld verdienen) und dann will man mir das vorläufig verbieten?? Da krieg ich die Wut!! :mad: