Ich bekomme Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Als ich gerade vorhin mein Online-Bankkonto überprüfte musste ich feststellen dass diesen Monat für den Monat Januar 2013 kein Geldeingang erfolgte. Montag ist Silvester, da haben die Banken geschlossen, es werden auch keine Buchungen durchgeführt. Wisst Ihr bis wann die Leistung der Grundsicherung auf dem Bankkonto sein muss. Bei mir im Bescheid steht: Fälligkeit: Umgehend bzw. monatlich, jeweils bis zum 3. des Monats. Ist dies so zulässig? Ich dachte immer das Geld muss als Vorschussleistung bezahlt werden. Wer weiss genaueres?
Desweiteren wurden mir mit dem Bescheid für das Jahr 2013 nur Leistungen im Zeitraum von Januar 2013 bis April 2013 bewilligt obwohl Leistungen der Grundsicherung grundsätzlich immer für 12 Monate zu befristen sind da es sich hier um eine rentengleiche Dauerleistung handelt. Das heisst weiter: Der Grundsicherungsbescheid muss als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung qualifiziert werden:
SGB XII §44 Besondere Verfahrensregelungen / 2.1 Bewilligungszeitraum (Abs. 1 Satz 1 ).
LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 13.10.2005, L7 SO 3804/05 ER-B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.1.2006, L 15 B 1105/05 SO ER
Aber wie ist das jetzt mit dem Geldeingang? Wer hat Ahnung? Ist das mit der Formulierung "Umgehend bzw. monatlich, jeweils bis zum 3. des Monats" so rechtlich Ok?
Heisst das jetzt ernsthaft ich stehe bis Mitte der Woche ohne Geld da? An wen kann ich mich wenden? Jetzt ist Wochenende. Was soll ich tun? Was mit den Rechnungen? Kein Essen zuhause. Was nun?
Vielleicht kann mir ja jemand einen guten Rat geben. Danke