Hi
Ich bin vor 4 Monaten als Selbständiger in die Insolvenz gegangen.
Hatte mein Gewerbe auch gleich abgemeldet.
Die Arge hat die Miete und Heizkosten übernommen.
Die belaufen sich auf 750 Euro im Monat. 95 qm
Meine Frau hat einen Job und bekommt 500 Euro.
So bekomme ich 350 Euro im Monat.
Eine billigere Wonhnung zubekommen ist noch nicht in Aussicht.
Wir schauen immer in der Zeitung, gehen auch hin usw.
Ich weiss jetzt echt nicht weiter.
Ich hatte mich geworben und vielleicht Chancen einen Job zubekommen für 780 Euro Netto.
Aber wie soll ich denn dann die Miete bezahlen? Da geht der ganze Lohn alleine schon für die Miete weg.
Ich möchte so gerne wieder arbeiten.
Wir würden am liebsten sofort in eine kleine billigere Wohnung, die könnte ich denn auch bezahlen.
Ich habe ein Wohnberechtigungsschein.
Aber trotzdem ist keine Wohnung in Aussicht.
Gruss
Jagger
Zwickmühle-Teure Wohnung bezahlt die Arge-Wenn Arbeit kann sie nicht zahlen.
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Hallo jagger,
ihr habt 6 Monate Zeit euch eine angemessene (billigere/kleinere) Wohnung zu suchen. Bis dahin bezahlt die ARGE die Kosten der Unterkunft in der aktuellen Höhe.
Berechne ich Euren Bedarf, so komme ich auf einen Betrag von € 1372! Diesen Betrag bringt die ARGE zur Zeit für Euch auf. Aus dem Einkommen Deiner Frau ergeben sich Freibeträge in Höhe von € 180, also habt ihr monatlich € 1552 zur Verfügung. Davon ist die Miete zu bezahlen und es bleiben Euch € 802 zum Leben.
Worüber beklagst Du Dich? Damit habt ihr mehr als so manch anderer ALG II-Empfänger!
vG Berthold -
Quote
Worüber beklagst Du Dich? Damit habt ihr mehr als so manch anderer ALG II-Empfänger!
QuoteBerechne ich Euren Bedarf, so komme ich auf einen Betrag von € 1372! Diesen Betrag bringt die ARGE zur Zeit für Euch auf.
Quote€ 802 zum Leben
Ich beklage mich doch gar nicht.
Ich bin dankbar das uns geholfen wird.
Ich will doch Arbeiten, aber dann kann ich die Wohnung fast nicht mehr bezahlen.
Möchte ja sofort raus aus der Wohnung, finde aber noch nichts neues.
Mietspiegel ist bei uns 347 Euro. Das würde dann auch langen für uns.
Gruss
jagger -
Hallo jagger,
Euch stehen derzeit zu:
Je € 311 für Dich und Deine Frau plus der KdU in Höhe von € 750. Beides zusammen ergibt besagte € 1372. Hiervon zieht die ARGE € 320 vom Einkommen Deiner Frau ab, verbleiben also € 1052 die von der ARGE an Euch überwiesen werden.
Nun kommen aber diese € 500 aus dem Job Deiner Frau hinzu, also zusammen € 1552 abzgl. Miete = € 802!
Hättest Du nun besagten Job für € 780, dann habt ihr im Monat zusammen € 1280. Da Euer Bedarf aber bei € 1372 liegt, würde die ARGE noch € 92 zuschiessen um auf diesen Betrag zu kommen. Ggf. käme statt Hartz IV dann Wohngeld in Frage, sodass ihr von Hartz ganz weg wärt.
Zusammengefasst: Ob ohne oder mit Deinem Job hättet Ihr dasselbe Geld zur Verfügung, d. h. Eure derzeitige Wohnung könntet ihr dennoch vorerst erhalten.
Natürlich würde sich Eure finanzielle Situation deutlich verbessern, wenn ihr in eine billigere Wohnung zieht, sobald Dein Job zum Tragen kommt.
vG Berthold -
Hallo,
Berthold stellt fest: "ihr habt 6 Monate Zeit..."Berthold, bitte sei zukünftig möglichst präzise bei Deinen Antworten, im Gesetz steht nämlich klipp und klar: "in der Regel jedoch längstens für 6 Monate.", nachzulesen hier:
§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
Wer sich jetzt womöglich auf Deine Antworten verlässt, der kann große Problemen bekommen, wenn in der Senkungsaufforderung kleingedruckt eine reduzierte Frist vorgegeben ist.
Zu "Jagger" ist zu sagen, Zitat: "Ich weiss jetzt echt nicht weiter."
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird Euch noch die komplette Miete zumindest anteilig finanziert - Du hast (noch) keine Unterdeckung.
Dein Problem liegt darin, dass keine preiswertere Wohnung am Markt angeboten wird.Wo ist das Problem?
Wenn Du eine Senkungsaufforderung erhalten hast, dann versuchst Du diese Vorgaben umzusetzen - und erhältst die komplette Miete weiter gezahlt, so lange es Dir nicht möglich bzw. zuzumuten ist, eine preisgünstigere Unterkunft anzumieten.
Klar, ist eine lästige Situation, passt aber m.E. nicht zu Deiner obigen Formulierung; mit diesem Problem haben sich Abertausende in Deutschland herumzuplagen.
Das meint jedenfalls der
BestBoy -
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Quote
Zusammengefasst: Ob ohne oder mit Deinem Job hättet Ihr dasselbe Geld zur Verfügung
Danke Berthold für die info .
Gruss
jaggerQuoteWenn Du eine Senkungsaufforderung erhalten hast, dann versuchst Du diese Vorgaben umzusetzen - und erhältst die komplette Miete weiter gezahlt, so lange es Dir nicht möglich bzw. zuzumuten ist, eine preisgünstigere Unterkunft anzumieten.
hatte das schon gelesen hier im Forum.
Man muss nachweissen das man sich bemüht hat eine Wonhnung zufinden.
Absage Unterschrift usw.
Dann wird sie länger gezahlt. Und erst kündigen und unterschreiben wenn die ARGE es genehmigt.
Ist aber noch nichts gekommen von der Arge.Gruss und Danke
jagger -
Quote from jagger54;19781
Ist aber noch nichts gekommen von der Arge.
Du hast hoffentlich auch das Kleingedruckte in deinem Bescheid gelesen? -
Ja stand auch drin, von Anfange an. Noch langte denen das ich mich Bemühe.
Dachte das es dann nach 6 Monaten verschärft wird.
Also wo man dann vorlegen muss, dass die Wohnung abgelehnt wurde, mit Unterschrift usw.gruss
jagger -
Nun, erst mal wird dann nach Ablauf auf die angemessenen KdU gekürzt, es liegt dann an dir, deine Bemühungen entsprechend nachzuweisen und so deinen Widerspruch zu begründen.