Hallo allerseits,
mein Arbeitslosengeld endet zum 15.9 und ich muss jetzt Harz4 beantragen. Den Antrag habe ich schon und muss ihm kommenden Freitag (31.08.2012) abgeben.
Nach der vorläufigen Berechnung des Beraters habe ich totale Panik bekommen. Ich vermute mittlerweile allerdings falsch beraten und die falschen Unterlagen bekommen zu haben.
Folgende Situation:
Mein Freund und ich sind am 1. Februar zusammen gezogen (zu dem Zeitpunkt habe ich noch gearbeitet).
Er macht eine Ausbildung, bekommt 600 Euro brutto, ist 25 Jahre alt und bekommt Kindergeld.
Jeder von uns hat ein eigenes Konto. Miete wird von meinem überwiesen, von seinem kaufen wir Lebensmittel ein und so (wir „schmeissen alles in einen Pott“, ist eh zu wenig um das noch aufteilen zu können).
Zur Beratung des JobCenters:
Wir sind angeblich auf keinen Fall eine Bedarfsgemeinschaft (von Veratwortungs- und Einstehensgemeinschaft hat er nichts erzählt)
Frage 1: Fallen wir nicht unter „4. befugt sind, über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen“?
Laut Berater sind wir eine Haushaltsgemeinschaft. Jetzt hat der Berater Regelsatz 2 (337 €) für Partner (für mich alleine), plus die halbe Kaltmiete berechnet. Sagt die Wohnung ist für 2 Leute (als Partner) um 40€ zu teuer.
Frage 2: Wenn man das alles so mixt, kann man dann nicht sagen, die halbe Wohnung ist für mich als Einzelperson nicht zu teuer?
Frage 3: Kann man bei dem Verdienst meines Freundes ernsthaft unterstellen, dass er mich finanziell unterstützt?
Zum Antrag:
Der besteht aus einem bunten mix aus Sachen zur Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft.
Ich habe z.B. eine Anlage HG bekommen (die für Verwante und Verschwägerte ist).
Frage 4: Laut 2f des Antrags brauche ich doch die Anlage VE – oder? Ich bin ja nicht mit meinem Partner Verwant.
Ferner soll mein Freund die Anlage Einkommen, Einkommensbescheinigung, Lohnabrechnungen (3Monate), Ausbildungsvertrag und die Kontoauszüge (3Monate) vorlegen und das ist soweit ich das im Internet gelesen habe bei einer Haushaltsgemeinschaft nicht nötig. Nochmal, ich bin die Antragstellerin.
Frage 5: Muss er das im Falle einer Haushaltsgemeinschaft wirklich vorlegen?
Ich weiss nicht, kann auch sein das ich mich irre da ich nur gefährliches Halbwissen habe. Ich habe da das Gefühl es läuf was falsch.
Allgemein kommt es ja darauf an ob wir eine Bedarfs oder eine Hauhaltsgemeinschaft sind.
Die Frage ist auch wie werde ich in einer Hauhaltsgemeinschaft berechnet. Gilt da echt der Partnerregelsatz?
Vielen Dank schon mal im voraus!